Sicherheitshinweise für die Nachbarn

Behördliche Vor-Ort-Besichtigungen
Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.
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