FAQ zur CoViD-19-Impfung

Wer kann sich im CHEMPARK impfen lassen?

Unser Angebot gilt für alle Mitarbeiter der folgenden, an der Impfaktion teilnehmenden Unternehmen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Adolf Würth GmbH & Co.KG
  • AIR LIQUIDE Deutschland GmbH
  • ARLANXEO Deutschland GmbH
  • Atos Information Technology GmbH
  • Ausbildungsinitiative Rheinland
  • Baumann Logistik
  • Bayer AG
  • Bayer AG, Crop Science
  • Bayer AG, Pharmaceuticals Division
  • Bayer Direct Services GmbH
  • Bayer Gastronomie GmbH
  • Bayer Intellectual Property GmbH
  • Bayer Vital GmbH
  • Bertschi Transport GmbH
  • Bilfinger OKI Isoliertechnik GmbH
  • CHEMION Logistik GmbH
  • Computacenter AG & Co. oHG
  • consilab Gesellschaft für
  • Covestro AG
  • Covestro Deutschland AG
  • Covestro First Real Estate GmbH
  • Covestro GmbH
  • Covestro Intellectual Property
  • Covestro Procurement Services
  • Currenta GmbH & Co. OHG
  • Dralon GmbH i.I. 2
  • EagleBurgmann Germany GmbH & Co. KG
  • Echoes Industrieservice GmbH
  • Exyte Central Europe GmbH
  • GMA-Werkstoffprüfung GmbH
  • Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG
  • Horst Goetz GmbH & Co.KG-Spezial-
  • INEOS Manufacturing Deutschland GmbH
  • INEOS Styrolution Köln GmbH
  • Ingenieurbüro Grobecker GmbH
  • INVITE GmbH
  • Job@ctive GmbH
  • Kemira Germany GmbH
  • Kronos Titan GmbH
  • LANXESS AG
  • LANXESS Deutschland GmbH
  • LANXESS Distribution GmbH
  • LANXESS Global Business Services
  • Lauer GmbH
  • LEVACO CHEMICALS  GMBH
  • Linde Gas Produktions-
  • Momentive Performance
  • NKT GmbH & Co.KG
  • Nouryon Chemicals GmbH
  • Pallas Versicherung
  • Pfaudler GmbH
  • Polymaterials AG
  • pronova BKK
  • RWE Generation SE
  • Saltigo GmbH
  • TALKE-Emmerich GmbH & Co. KG
  • TECTRION GmbH
  • TravelBoard GmbH
  • TÜV Süd Chemie Service GmbH
  • Uhlenbruck Energie GmbH & Co. KG
  • UL International Germany GmbH
  • Venator Uerdingen GmbH
  • Weber Industrieller Rohrleitungsbau
  • Yncoris GmbH & Co. KG
Gilt das Impf-Angebot sofort und für alle – auch Mitarbeiter, die z.B. im Home Office arbeiten?

Prinzipiell ja. Allerdings werden die bestellten Impfstoff-Mengen wohl – nach Stand 25.05. – zumindest für die erste Impfwoche ab dem 8. Juni nicht vollständig geliefert. Die Versorgung mit Impfstoffen ist leider noch immer schwierig. Deshalb werden die buchbaren Impfplätze zu Beginn wahrscheinlich eingeschränkt werden. Die Unternehmen entscheiden selbst über die Vergabe ihrer jeweiligen Impfkontingente. So werden beispielsweise in der CURRENTA-Gruppe zuerst alle Schicht-Mitarbeiter bedient, bevor andere sich anmelden können. Sobald genügend Vakzin bereitsteht, wird die Anmeldung natürlich für alle geöffnet.

Was, wenn ich bereits einen Impftermin bei meinem Hausarzt habe?

Mitarbeiter, die bereits in Eigeninitiative einen Impftermin beim Hausarzt oder in einem öffentlichen Impfzentrum vereinbart haben, sollten diesen wie geplant wahrnehmen. Hintergrund sind die noch unverbindlichen Mengen-Zuteilungen bei der Impfstoff-Vergabe durch den Bund oder das Land.

Ist ein Impftermin erforderlich?

Ja. Wir müssen die Impfungen so koordinieren, dass Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen immer sicher eingehalten werden können. Das funktioniert nur, wenn die Belegung der Impfplätze geplant und über den Tag verteilt wird. Hinzu kommt, dass anfänglich aufgrund unzureichender Impfstoff-Belieferung wohl nicht mit voller Kapazität geimpft werden kann, sodass die verfügbaren Impfplätze priorisiert werden müssen. Die Mitarbeiter, die sich als nächste anmelden können, werden jeweils 1-2 Tage vorher darüber informiert.

Wie bekomme ich einen Impftermin?

Die Anmeldung erfolgt online unter https://chempark.impfsystem.de

Wie funktioniert die Anmeldung?
  1. Registrieren Sie sich als Impfling unter https://chempark.impfsystem.de, indem Sie Ihre Personalnummer (siehe CHEMPARK-Ausweis) in das Feld „Persönliche ID“ eingeben und die Felder mit Ihrem Geburtsdatum sowie Ihren Adress- und Kontaktdaten ausfüllen. Die persönliche ID setzt sich zusammen aus drei Buchstaben (Abkürzung für das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind) und nachfolgend Ihrer Personalnummer (auf dem CHEMPARK-Ausweis). Die korrekte Abkürzung finden Sie hier.
  2. Wählen Sie für die Erst- und Zweitimpfung Ihren Wunschtermin. Das Online-Tool bietet Ihnen automatisch nur verfügbare Impfzeiten an und berücksichtigt das vorgeschriebene Mindestintervall zwischen Erst- und Zweitdosis.
  3. Sie erhalten eine Terminbestätigung mit QR-Code zur Einlasskontrolle. Drucken Sie diese aus oder speichern Sie sie auf Ihrem Smartphone. Der QR-Code muss gut erkennbar sein. Er ist Ihr Ticket zum Einlass ins Impfzentrum am terminierten Datum und wird am Eingang gescannt.

Das CHEMPARK-Impfsystem erfasst, ob – und falls ja – mit welcher Vakzine und Charge Ihre Impfung erfolgreich durchgeführt wurde. Auch wenn Ihre Impfung abgebrochen wurde oder nicht stattgefunden hat, wird dies im System vermerkt.

Muss ich zweimal geimpft werden?

Wenn Sie jünger als 60 sind: ja. Wenn Sie 60 oder älter sind: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls. Bis auf den zuletzt zugelassenen Impfstoff von Johnson & Johnson, der aber – wie auch das Präparat von AstraZeneca – nur für Personen über 60 eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hat, brauchen alle in Europa zugelassenen Impfstoffe zwei Verabreichungen, um die jeweils optimale Schutzwirkung aufzubauen.

Wird der zweite Impftermin sofort mit dem ersten vergeben?

Sie können den Termin für die Zweitimpfung direkt mit Ihrem Ersttermin per Tool buchen.

Was passiert, wenn ich bei der zweiten Impfung verhindert bin?

Auch nach der ersten Impfung ist bereits eine gute Schutzwirkung nachweisbar. Wenn Sie die zweite Impfung im CHEMPARK nicht wahrnehmen können, sollten Sie sich um die Zweitimpfung in einem öffentlichen Impfzentrum bemühen.

Kann ich mich während der Arbeitszeit impfen lassen?

Mitarbeiter der CURRENTA-Gruppe können sich während der Arbeitszeit beim CURRENTA-Gesundheitsschutz oder in einem Impfzentrum außerhalb des CHEMPARKs impfen lassen. Inwiefern auch alle anderen Unternehmen im CHEMPARK eine Impfung während der Arbeitszeit für ihre Mitarbeiter ermöglichen, kann hier nicht pauschal beantwortet werden. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?
  • Ihren CHEMPARK-Ausweis
  • Ihren Personalausweis
  • Ihren gelben Impfausweis (falls vorhanden)
  • einen Ausdruck des QR-Codes, den Sie bei der Terminierung erhalten; wahlweise können Sie auch den QR-Code auf dem Smartphone zeigen
  • zwei (2) Ausdrucke des vorab weitestmöglich ausgefüllten Anamnese-/ Aufklärungsbogen
  • zwei (2) Ausdrucke der Einwilligungserklärung (Formular hier zum Download)
Wie lange dauert die Impfung?

Das eigentliche Impfen dauert weniger als 5 Minuten. Bitte kalkulieren Sie aber unbedingt 15 bis 30 Minuten Beobachtungszeit nach dem Impfen und ebenfalls ein wenig Vorlaufzeit ein. Alles in allem sollte die Impfung vom Betreten bis zum Verlassen des Impfzentrums maximal rund 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Was sollte ich noch beachten?

Bringen Sie alle Dokumente bereits ausgefüllt und unterschrieben mit, wenn Sie keine Fragen zur Impfung mehr haben. Falls Sie noch Verständnisfragen haben und deshalb den Anamnesebogen noch nicht vollständig ausfüllen oder unterschreiben können/wollen, haben Sie vor Ort Gelegenheit mit einem Arzt zu sprechen. Planen Sie dazu aber bitte zusätzliche Wartezeit ein.

Bitte kleiden Sie sich so, dass der Oberarm unkompliziert und schnell frei gemacht werden kann.

Bekomme ich einen Impfnachweis?

Ja. Sie erhalten einen Nachweis in Ihrem gelben Impfausweis. Bitte bringen Sie diesen – falls vorhanden – unbedingt zur Impfung mit.

Ich habe keinen Impfausweis oder kann diesen nicht finden. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?

Ja. Sie erhalten dann einen neuen Impfausweis mit dem Nachweis der COVID-19-Impfung. Sie sollten jedoch grundsätzlich alle Impfungen in einem Ausweis dokumentieren. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Hausarzt, um vergangene Impfungen nachtragen zu lassen.

Wird es im CHEMPARK bzw. beim CURRENTA-Gesundheitsschutz im Rahmen der COVID-19-Impfung auch einen digitalen Impfnachweis geben?

Nein. Die Einführung eines digitalen Impfausweises ist zwar europaweit vorgesehen, wird aber voraussichtlich nicht schnell genug an den Start kommen. Aktuell ist noch unklar, wie die, die vor Fertigstellung der App geimpft wurden, den digitalen Nachweis nachträglich erhalten. In jedem Fall kann die Impfung mit dem analogen gelben Impfausweis nachgewiesen werden.

Gibt es eine Wahlmöglichkeit, mit welchem Impfstoff ich mich impfen lasse?

Nein. Eine Wahlmöglichkeit gibt es im CHEMPARK ebenso wie in den öffentlichen Impfzentren nicht.

Welche Impfstoffe werden denn überhaupt im CHEMPARK benutzt?

Im CHEMPARK werden selbstverständlich nur in der EU zugelassene Impfstoffe, die auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit hin überprüft wurden, entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo) geimpft. Aktuell ohne Alterseinschränkung für die im CHEMPARK relevanten Altersgruppen verwendbar sind nur die Impfstoffe von BioNTech Pfizer und Moderna. Für AstraZeneca gibt es wegen des sehr geringen Risikos von Blutgerinnselbildungen eine StiKo-Empfehlung nur für über 60-Jährige. Das gilt auch für den seit dem 9. März zugelassenen Impfstoff von Johnson & Johnson, der aber im CHEMPARK wohl nicht zur Verfügung stehen wird.

Woher stammt der Impfstoff?

Der Impfstoff ist von CURRENTA über eine öffentliche Leverkusener Apotheke bestellt worden – so sieht es der rechtliche Rahmen vor. Impfungen in den öffentlichen Impfzentren werden durch die Impfungen im CHEMPARK – die zusätzlich stattfinden – nicht beeinträchtigt.

Wie wirksam ist der Impfstoff?

Das Robert-Koch-Institut nennt für die Impfstoffe von BioNTech Pfizer und Moderna eine Wirksamkeit von 95 bzw. 94,5 %, für AstraZeneca rund 70 %. ABER: Auch mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpfte Personen sind zu quasi 100 % vor schweren oder lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen geschützt, wie eine großangelegte Studie(1) zeigt. Nur der Schutz vor Erkrankungen mit mildem Symtpom-Verlauf ist geringfügig schlechter.

*1: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3777268

Wird im CHEMPARK auch das Präparat von AstraZeneca geimpft?

Das hängt von der Art und Menge der vom Land bereitgestellten Impfstoffe ab. Wenn die zu Impfenden 60 Jahre und älter sind, spricht nichts gegen die Verwendung des Präparats von AstraZeneca. Da die meisten Mitarbeiter jünger als 60 sind, wird es für diese sowieso auf eine Impfung mit BioNTech Pfizer oder Moderna hinauslaufen. Die Impfung von AstraZeneca an Freiwillige unter 60 erfordert die besondere Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen und möglicher Dispositionen für die beobachteten sehr seltenen Komplikationen. Wer sich unter 60 unbedingt mit AstraZeneca impfen lassen möchte, sollte dies bei seinem Hausarzt anfragen. Im CHEMPARK ist die AstraZeneca-Impfung für Jüngere nicht vorgesehen.

Ich will mich auch als Ü-60er nicht mit AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen!

Aktuell ist noch unklar, welche Impfstoffe dem CHEMPARK in welchen Mengen zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ausschließlich einer der ohne Alterseinschränkung empfohlenen Impfstoffe zum Einsatz kommt. Dennoch sollte niemand, der jetzt die Chance hat sich impfen zu lassen, auf eine Immunisierung verzichten, um auf eine Impfung mit seinem Wahl-Vakzin zu warten. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe schützen praktisch vollständig vor schweren oder lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen. Es ist nicht ratsam, ohne jeden Schutz vor schweren und lebensbedrohlichen COVID-19-Krankheitsverläufen zu warten, bis die Impfstoffverfügbarkeit eine Wahl erlaubt.

Es ist aber natürlich jedem selbst überlassen, eine Impfung zu einem späteren Zeitpunkt in öffentlichen Impfzentren durchführen zu lassen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass es eine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff geben wird/kann.

Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten?

Bei allen Impfungen ist für wenige Tage direkt nach der Impfung mit leichten Schmerzen an der Einstichstelle zu rechnen. Impfreaktionen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und ein allgemeines Krankheitsgefühl sind wahrscheinlich, treten aber nicht bei jedem auf. Auch eine leicht erhöhte Körpertemperatur kann auftreten, wirkliches Fieber (klar über 38° C Körpertemperatur) ist jedoch eher selten. Wichtig: Die beschriebenen Reaktionen sind kein Grund zur Beunruhigung, sondern zeigen vielmehr, dass das Immunsystem des Körpers auf den Impfstoff reagiert und eine Abwehr aufbaut.

Was, wenn nach einer COVID-19-Impfung bei mir eine erhöhte Körpertemperatur festgestellt wird? Darf ich dann trotzdem die Thermografie-Stationen passieren?

Nein. Es gilt weiter: Wer Fieber hat oder sich krank fühlt – was auch immer als Ursache vermutet wird – darf nicht in den CHEMPARK.

Sind frisch Geimpfte für ein paar Tage von den Fieber-Scans an den Toren und den Zugängen zu Gebäuden der CURRENTA-Gruppe ausgeschlossen?

Nein. Es gilt weiter: Wer Fieber hat oder sich krank fühlt – was auch immer als Ursache vermutet wird – darf nicht in den CHEMPARK.

Wer sollte sich NICHT impfen lassen?

Wer akut erkrankt ist, beispielsweise an einem grippalen Infekt, darf nicht in den CHEMPARK und sollte auch nicht geimpft werden.

Kann ich nach der Impfung auf Maske und Abstandsgebote verzichten?

Nein! Auch für Geimpfte gelten weiterhin alle Maßnahmen des Corona-Schutzkonzepts: Abstands- und Hygieneregeln, Maskentragen, Lüftungsvorgaben. Hintergrund: Es ist noch nicht klar, inwiefern Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. Laut Robert-Koch-Institut würde in so einem Falle eine Person vorübergehend das Virus in sich tragen, aber nicht erkranken. Man nehme zwar an, dass die Übertragung aufgrund geringerer und/oder weniger langandauernder Viruslast im Nasen-Rachenraum reduziert sei, es fehlten jedoch wissenschaftliche Erkenntnisse, um die Übertragungswahrscheinlichkeit einschätzen zu können. Deshalb gelten z.B. Quarantänepflichten nach Kontakt mit Corona-Positiven auch für Geimpfte. Hinzu kommt: Der Impfstatus ist dem Geimpften nicht anzusehen. Bei einer Aufhebung der Maskenpflicht nur für Geimpfte oder Genesene wäre diese in der Praxis so gut wie nicht mehr kontrollierbar.

Warum sollte ich mich impfen lassen, wenn danach alle Einschränkungen und Schutzregeln genauso weitergelten?
  • Erstens: Um sich selbst zuverlässig davor zu schützen, schwer oder lebensbedrohlich an COVID-19 erkranken.
  • Zweitens: Weil die Corona-Schutzmaßnahmen erst dann aufgehoben werden können, wenn ein so großer Teil der Bevölkerung immunisiert ist, dass eine epidemische Ausbreitung des Virus sicher ausgeschlossen werden kann. Wenn sich nur wenige impfen lassen, wird es keine Rückkehr zum Status vor Corona geben.
  • Drittens: Weil flächendeckende Impfungen die Wahrscheinlichkeit des Entstehens weiterer Virus-Mutationen senken. Mutationen entstehen durch zufällige Reproduktionsfehler bei der Virus-Vermehrung. Das geschieht ständig. Sollte eine dieser Virus-Varianten sich jedoch erfolgreicher vermehren können – d.h. ansteckender sein – als andere, wird diese sich durchsetzen. Je weniger Menschen erkranken, desto weniger vermehrt sich das Virus, desto geringer die Wahrscheinlichkeit des Entstehens ansteckenderer Mutationen.
Was ist ein Vektor-basierter Impfstoff und wie funktioniert er?

Vektor-basierte Impfstoffe wie das COVID-19-Vakzin von AstraZeneca bestehen aus für den Menschen harmlosen Viren, die in den Organismus eingebracht werden. Diese harmlosen Viren können sich im menschlichen Organismus nicht vermehren. Sie sind aber genetisch so verändert worden, dass sie einen Teil der Erbinformationen des tatsächlich zu bekämpfenden Virus enthalten. Sie dienen also als Träger (Fachterminus: virale Vektoren) für einen Bauplan aus dem dann in den menschlichen Zellen ein virusspezifisches Protein gebildet wird. Wie beim mRNA-Impfstoff lernt das Immunsystem des Geimpften, diese spezifische körperfremde Struktur zu erkennen und Antikörper dagegen zu bilden. Im Fall einer tatsächlichen Infektion mit dem Virus wird dieses vom Immunsystem erkannt und bekämpft.

Die Erbinformationen des Virus werden vom menschlichen Organismus schon nach kurzer Zeit abgebaut. Sie haben keinen Einfluss auf die anders und komplizierter aufgebaute menschliche DNA mit den menschlichen Erbinformationen.

Was, wenn es doch zu einem Impfschaden kommt? Wer haftet dann?

Impfkomplikationen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Wer zahlt die Impfung?

Die Impfung ist für Sie kostenlos. Die CHEMPARK-Impfzentren werden finanziert von den teilnehmenden Unternehmen (in alphabetischer Reihenfolge): ARLANXEO, Bayer AG, Covestro, den Unternehmen der CURRENTA-Gruppe, INEOS in Köln, LANXESS, Momentive und Saltigo.

Wer führt die Impfungen durch?

Das Impfen führen entweder die Betriebsärzte selbst durch oder MFAs – medizinische Fachangestellte. Bei Bedarf wird sich der CURRENTA-Gesundheitsschutz dazu punktuell mit Fachpersonal verstärken. Die MFAs übernehmen auch die Betreuung im Beobachtungsbereich. Nicht delegierbar ist das Aufklärungsgespräch bzw. die Beantwortung von Fragen zum Anamnesebogen. Das werden in jedem Fall die Ärzte übernehmen.

Welche Daten werden erfasst und was wird wem mitgeteilt bzw. wie lange gespeichert?

Die Impfung muss im Impfausweis eingetragen werden, wird aber nirgendwo zentral gespeichert. Aus diesem Eintrag geht auch hervor, welche Charge welches Präparats verwendet wurde. Die Impfdaten – Anzahl der je Postleitzahl geimpften Personen – werden anonymisiert an die zuständigen Gesundheitsämter bzw. das RKI gemeldet.

Die Anmeldedaten zur Terminvergabe – Vorname, Name, Geburtsdatum und Personal- bzw. CHEMPARK-Ausweisnummer und Impftermin – werden standardmäßig gespeichert. Jeder registrierte Nutzer kann seine Daten aber jederzeit selbst löschen.

Es gibt eine Liste der impfberechtigten Personen, die nach den Kriterien der Coronavirus-Impfverordnung von dem jeweiligen CHEMPARK-Partner erstellt wurde. Erfasst sind hier nur die zur Impfterminvergabe notwendigen Daten: Vorname, Name, Geburtsdatum und Personal- bzw. CHEMPARK-Ausweisnummer. Die Liste wird im Tool hinterlegt, damit nur Impfberechtigte einen Termin erhalten. Die Daten werden nach Abschluss der Impfaktion gelöscht.

Es wird nicht erfasst, welche Mitarbeiter einen vereinbarten Impftermin wahrgenommen haben.


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