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Was gilt als gültiges Ausweisdokument?

Als Ausweisdokument im Sinne der CHEMPARK-Regelungen gelten folgende amtlichen Dokumente im Original, soweit die darin enthaltenen Personalangaben nicht auf eigenen Angaben des Ausweisinhabers selbst beruhen.

  • Für deutsche Staatsangehörige ausschließlich entweder ein gültiger Personalausweis/amtlicher Personalausweisersatz oder ein gültiger Reisepass/amtlicher Reisepassersatz.

  • Für Staatsangehörige der Schengen-Vollanwenderstaaten ein gültiger, amtlich anerkannter nationaler Ausweis entsprechend dem deutschen Personalausweis oder ein gültiger, amtlich anerkannter Pass/Passersatz entsprechend dem deutschen Reisepass.

  • Für Staatsangehörige anderer Länder ist dies ein gültiger, amtlich anerkannter Pass/Passersatz entsprechend dem deutschen Reisepass.

Andere Dokumente, wie z.B. einen Führerschein, dürfen wir leider nicht akzeptieren.

Wer ist ein Besucher?

Besucher sind betriebsfremde Personen, die - einmalig oder gelegentlich - auf Einladung einer im CHEMPARK fest ansässigen Person, einen Betrieb im CHEMPARK aufsuchen. Als fest ansässig gelten Personen, die im Besitz eines gültigen CHEMPARK-Ausweises für Mitarbeiter sind.

Besucher erhalten für Ihren Aufenthalt im CHEMPARK kein Entgelt oder keine sonstige finanzielle Vergütung. Sie sind auf dem CHEMPARK Gelände durch einen CHEMPARK-Mitarbeiter zu begleiten.

Besucher erhalten für die Dauer ihres Aufenthalts (maximal 5 Werktage in einer Kalenderwoche) einen Besucherausweis und sind berechtigt den Besucherfahrdienst zu nutzen.

Mindestalter im CHEMPARK

Im CHEMPARK wird nach folgender Regelung verfahren:

  • Im Regelfall ist der Zugang zum CHEMPARK nur Personen ab 14 Jahren erlaubt.
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahren haben nur zu besonderen Veranstaltungen und zu besonderen Rahmenbedingungen Zutritt zum CHEMPARK. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen grundsätzlich unter ständiger Aufsicht/Begleitung durch unterwiesene Betriebsangehörige und einen Erziehungsberechtigten stehen.
  • Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt grundsätzlich nicht möglich.

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