Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Grundsätzlich unterscheiden wir nach ArbMedVV in:
- Wunschvorsorgeuntersuchungen: freiwillige allgemeine und / oder spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
- Angebotsvorsorgeuntersuchungen: freiwillige spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei bekannten Gefährdungen. Die Untersuchungen müssen vom Arbeitgeber gesetzlich den Beschäftigten angeboten werden.
- Pflichtvorsorgeuntersuchungen: sind verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen nach der ArbMedVV vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden. Den Mitarbeitern ist die Teilnahme zu ermöglichen. Die Durchführung ist gesetzlich geregelt. Der Umfang der Untersuchungen leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, und orientiert sich an der ArbMedVV und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit Biomonitoring können Gefährdungen bzw. Gesundheitsschäden beim Umgang mit Arbeitsstoffen früh erkannt bzw. verhindert werden. Die chemischen Analysen von Blut und Urin werden medizinisch-toxikologisch bewertet und individuelle Maßnahmen eingeleitet, bevor Krankheiten auftreten. Gleichzeitig erarbeiten wir Schutzmaßnahmen, mit denen sich Gefährdungen künftig minimieren lassen. Damit ist Biomonitoring eine effektive Methode, mit der Sie auch dann noch gefahrstoffbedingte Risiken am Arbeitsplatz identifizieren können, wenn Luftmessungen keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern.
Detailinformationen finden Sie hier.
Das Elektrokardiogramm (EKG) zeichnet die elektrischen Vorgänge der Herztätigkeit auf. Es kann in Ruhe oder unter einer definierten Belastung (Belastungs-EKG = Ergometrie) durchgeführt werden. Diese Untersuchungsmethoden können Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems frühzeitig erkennen und erlauben Aussagen über die kardiozirkulatorische Leistungsfähigkeit. (z. B. beim Tragen von schwerem Atemschutz). Kardiologische Untersuchungen sind Bestandteil zahlreicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
Wir bieten folgende Untersuchungen an:
- EKG in Ruhe
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- In Einzelfällen:
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- Echokardiographie
Bitte wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt.
Arbeitsmedizinisch angeordnete Hörtests sollen eine Schädigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkennen. Aufklärung und vorbeugende Maßnahmen werden im Anschluss an die Untersuchung von einem Betriebsarzt erläutert. Ziel ist eine Schwerhörigkeit frühzeitig zu erkennen und bei Schädigung eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Gehörs zu erhalten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20 Lärm, ist ab einen Beurteilungspegel von 80 dB(A) eine Angebotsuntersuchung, und ab einem Beurteilungspegel von 85 db(A) eine Pflichtuntersuchung (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge /ArbmedVV und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).
Vor der Untersuchung soll das Gehör des Beschäftigten mindestens 14 Stunden lang nicht unter Schalleinwirkung gestanden haben. Dies kann in der Regel durch Benutzung ausreichenden Gehörschutzes während der vorherigen Arbeitszeit mit Lärmexposition gewährleistet werden. Eine audiometrische Untersuchung sollte nicht durchgeführt werden, wenn der Beschäftigte vor der Untersuchung unter Lärmeinwirkung LAeq³ 85 dB(A) gestanden hat und die nachfolgende Gehörerholungszeit (Lärmpause LAeq < 75 dB(A)) unter 30 min. vor der Untersuchung gelegen hat.
Die Untersuchung enthält im allgemeinen eine
- Arbeitsplatzanamnese
- Inspektion des Außenohres und Inspektion des Trommelfells
- Untersuchung des Hörvermögens
- Beratung zum Gehörschutz
Bitte wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt.
Lungenfunktionsprüfungen sind bei zahlreichen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben. Auch bei akut aufgetretenen und arbeitsplatzbezogenen Beschwerden und im Rahmen der allgemeinen Sprechstunde kann der Einsatz der Lungenfunktionsdiagnostik sowie eine zusätzliche allergologische Diagnostik sinnvoll sein.
Bei innerbetrieblichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsarzt.
Bei verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist die Durchführung eines Sehtestes erforderlich.
Folgende Funktionen können untersucht werden:
- Sehschärfe (auf verschiedene Sehentfernungen)
- räumliches Sehen
- Farbensinn
- Gesichtsfeld
- Lichtsinn
- Dämmerungssehen
Bitte wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt.
Sonographie ist ein bildgebendes, nicht belastendes Untersuchungsverfahren, mit dem innere Organe (z.B. Leber, Milz, Niere, Bauchspeicheldrüse, Schilddrüse etc.), aber auch große Gelenke und oberflächliche Weichteilstrukturen dargestellt und untersucht werden können. Die Sonographie kann im Rahmen der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, der allgemeinen Sprechstunde, aber auch im Rahmen der Notfalldiagnostik eingesetzt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt.