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Behördliche Vor-Ort-Besichtigungen

Behördliche Vor-Ort-Besichtigungen

Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.

Zur Anzeige des Datums der letzten Vor-Ort-Besichtigung wählen Sie das entsprechende Unternehmen am gewünschten Standort durch Klicken aus, um das Datum zu sehen.

Leverkusen

Krefeld-Uerdingen

Zu den Informationen:
Sicherheit für Nachbar*innen
Zu den Informationen:
Sicherheit für Mit­arbei­ter*innen und Besucher*innen