Arbeitsmedizinische Grundversorgung

Arbeitsmedizinische Grundversorgung

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundversorgung beraten wir Sie als Unternehmer und Ihre Arbeitnehmervertretung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Unsere Leistungen sind wichtige Instrumente zur Erhaltung der Gesundheit und Motivation unserer Mitarbeiter und umfassen:

  • Beteiligung an der gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Beratung nach ergonomischen Grundsätzen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Beratung hinsichtlich der Integration oder Reintegration leistungsgewandelter Mitarbeiter, z. B. nach Unfällen oder schweren Krankheiten
  • Beratung werdender und stillende Mütter bezüglich Arbeitsschutz
  • Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und in verschiedenen anderen Gremien
  • Arbeitsmedizinische Sprechstunde: Wir untersuchen und beraten Mitarbeiter bei arbeits- (platz-) bedingten gesundheitlichen Beschwerden. Zur Abklärung spezieller hautspezifischer oder atemwegsspezifischer Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen Fachärzte der genannten Fachrichtungen zur Verfügung.
  • Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement

Bei betriebsinternen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsarzt.

Inhalte und Umfang arbeitsmedizinischer Grundversorgung sind in einschlägigen Vorschriften der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer festgelegt.

Mutterschutz
Beim Einsatz von Schwangeren und Frauen im gebärfähigem Alter im gewerblichen Bereich (z. B. Produktion, Laboratorien, Instandhaltung) können sich besondere Fragestellungen hinsichtlich der Einsatzfähigkeit ergeben. Die Betriebsärzte beraten nach Gesprächen mit zuständigen Betriebs- und Abteilungsleitern, ggf. nach einer Besichtigung in Frage kommender Arbeitsplätze und unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer, toxikologischer und ergonomischer Aspekte, wo und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden können.

Die Betreuung von Schwangeren erfolgt in Zusammenarbeit mit Personalabteilung, Betriebsrat und Arbeitssicherheit. Zur Meldung an die Fachabteilung benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular.

Kontakt

Leverkusen Zuständige(r) Betriebsarzt/-ärztin 0214 / 30 31111
Dormagen Zuständige(r) Betriebsarzt/-ärztin 02133 / 51 5905
Krefeld-Uerdingen Zuständige(r) Betriebsarzt/-ärztin 02133 / 51 5905
Monheim Zuständige(r) Betriebsarzt/-ärztin 02173 / 38 4059
Wuppertal Zuständige(r) Betriebsarzt/-ärztin 0202 / 36 8023
Dermatologie-Sprechstunde

Unsere Leistung

  • Einstellungsuntersuchungen bei hautgefährdenden Berufen oder hautgefährdeten Personen
  • Abklärung von Hautveränderungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsplatzes und der arbeitsplatzspezifischen Stoffe/Materialien, Fragen der Berufskrankheit
  • Beratung in Hygiene-Fragen
  • Erstellen von betriebsspezifischen Hautschutzplänen
  • allgemeine hautärztliche Sprechstunde

Unsere Qualität

Hautfachärztliche Untersuchung, falls erforderlich spezielle allergologische Diagnostik (Allergologie)

Unsere Mittel

Die Untersuchung und Beurteilung erfolgt in Kenntnis der Arbeitsplatz-Situation, ggf. kurzfristige Information vor Ort. Neben standardisierten, kommerziellen Testreihen können auch arbeitsplatzspezifische Stoffe getestet

Ihr Vorteil

  • Umgehende Abklärung
  • Feste Terminvereinbarung
  • Direkte Information ("kurzer Dienstweg")

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