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Gesundheits­schutz

Der Gesundheitsschutz stellt im gesamten CHEMPARK die akutmedizinische Versorgung inklusive Notarzt sowie die arbeitsmedizinische Betreuung der Unternehmen sicher. Weitere Angebote für Mitarbeiter*innen umfassen Check-ups für Führungskräfte und Vorsorgeuntersuchungen
Psychosoziale Beratung
Eignungs­unter­suchungen
Arbeits­medizinische Vorsorge­unter­suchungen
Reise­medizinische Beratung

Kontakte Gesundheitsschutz

24-Stunden Bereitschaft Ambulanz

Standort­leitung Gesundheits­schutz

Leitung Gesundheits­schutz

Psychosoziale Beratung

Sie suchen Unterstützung bei berufsbezogenen oder privaten Problemen? Dann sind Sie hier genau richtig! Bei uns erwartet Sie ein multiprofessionelles Team aus psychologischen PsychotherapeutInnen, Sucht- und SozialtherapeutInnen sowie SozialpädagogInnen. Ziel der Beratung ist es, Sie schnell und unkompliziert zu unterstützen, gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungswege zu erarbeiten und Sie auf diesen zu begleiten. Durch eine frühzeitige Beratung können Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden gefördert und Krankheiten verhindert oder der Verlauf gemildert werden.

Häufige Themen in unseren Beratungen sind beispielsweise:

Wenn Sie zu diesen oder anderen Themen Fragen haben, können Sie gerne einen Beratungstermin bei uns vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie unsere zentrale Terminvergabe werktags von 9:00 – 16:00 Uhr unter der Rufnummer:

0214 / 2605 71212

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne an unseren Standorten in Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uerdingen, Monheim und Wuppertal vor Ort. Ebenso ist eine telefonische Beratung möglich. Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle Mitarbeitenden und deren Angehörige. Die Gesprächsinhalte werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Alle Teammitglieder der psychosozialen Beratung unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.

Eignungs­untersuchungen

Eine betriebliche Belastungserprobung (BG-Verfahren) nach Arbeits- und/oder Wegeunfällen kann auf Veranlassung der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden, um die Versicherten, insbesondere nach längerer Arbeitsunfähigkeit, stufenweise wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.

Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) in den Arbeitsprozess auf Veranlassung des behandelnden Arztes und/oder des Medizinischen Dienstes, der Krankenkasse und/oder des Betriebsarztes dient dazu, Mitarbeitern, nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr in das Arbeitsleben zu erleichtern. Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 Sozialgesetzbuch(SGB) V und gleich lautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.

Der Betriebsarzt legt in Übereinstimmung mit den behandelnden Ärzten den zeitlichen Ablauf der Wiedereingliederung fest. Durch regelmäßige Vorstellungen in der Abteilung Gesundheitsschutz wird eine arbeitsmedizinische Begleitung der Maßnahme sichergestellt. Der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederungsmaßnahme zustimmen, ist aber nicht zur Bewilligung der Maßnahme verpflichtet.

Während der Wiedereingliederungsmaßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld und ist weiterhin arbeitsunfähig bzw. krank geschrieben. Die Wiedereingliederungsmaßnahme kann von Seiten des Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Nimmt der Betroffene an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt diese als gescheitert. Urlaub kann in der Regel in dieser Zeit nicht gewährt werden.

Bei betriebsinternen Fragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsarzt.

Check-up's für Führungskräfte

Check-up’s für Führungskräfte sind von der internistischen Diagnostik geprägt. Nach einem eingehenden ärztlichen Gespräch folgen auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete medizinische Untersuchungen. Je nach gewählten, optionalen Zusatzmodul bieten wir mit unseren sportmedizinischen und fachärztlichen Kooperationspartnern eine zusätzliche Beratung und Diagnostik an. Dies erfolgt im Umfeld einer sinnvollen, umfänglichen Diagnostik mit abschließender ausführlicher Beratung, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Führungskräfte zu unterstützen.

Führungskräfteuntersuchung – was Sie vorab wissen sollten:

Arbeits­medizinische Vorsorge­untersuchungen

Der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und entsprechender arbeitsmedizinischer Regeln (AMR).

Grundsätzlich unterscheiden wir nach ArbMedVV in:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen nach der ArbMedVV vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden. Den Mitarbeitern ist die Teilnahme zu ermöglichen. Die Durchführung ist gesetzlich geregelt.

Reisemedizinische Beratung

Eine reisemedizinische Beratung ggf. mit Untersuchung ist sowohl bei kurzen als auch bei lang andauernden Arbeitsaufenthalten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen erforderlich.

Unser Leistungsangebot umfasst je nach individueller Situation:

Setzen Sie sich so früh wie möglich – wünschenswert sind mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn – mit Ihrem Arzt in Verbindung.

Ansprechpersonen

Leverkusen

Leverkusen

Dormagen

Krefeld-Uerdingen

Monheim

Wuppertal-Elberfeld

Wuppertal-Aprath