CHEMPARK-Serviceinrichtungen Bahn

Der CHEMPARK betrachtet seine Übergabebahnhöfe an den Standorten Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen als öffentliche Serviceeinrichtungen im Sinne § 10 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV). CURRENTA als dessen Betreiber erhofft sich auf diese Weise mehr Wettbewerb und eine stetige Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die umweltfreundlichere Schiene.

Nachfolgend werden an dieser Stelle die "Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)" für die drei CHEMPARK-Standorte, beginnend mit Dormagen, veröffentlicht.  

Für Anregungen, Hinweise, Mängel bei der Aufstellung der hier veröffentlichten "NBS“" bitten wir die oben rechts angezeigte Kontaktadresse zu verwenden.

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