Sicherheitshinweise für die Nachbarn

Maschinen

Behördliche Vor-Ort-Besichtigungen

Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.

Zur Anzeige des Datums der letzten Vor-Ort-Besichtigung wählen Sie bitte erst den Standort und dann die Firma aus.


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