Anmeldung für Einzelbesucher
Als Ausweisdokument im Sinne der CHEMPARK-Regelungen gelten folgende amtlichen Dokumente im Original, soweit die darin enthaltenen Personalangaben nicht auf eigenen Angaben des Ausweisinhabers selbst beruhen.
- Für deutsche Staatsangehörige ausschließlich entweder ein gültiger Personalausweis/amtlicher Personalausweisersatz oder ein gültiger Reisepass/amtlicher Reisepassersatz.
- Für Staatsangehörige der Schengen-Vollanwenderstaaten ein gültiger, amtlich anerkannter nationaler Ausweis entsprechend dem deutschen Personalausweis oder ein gültiger, amtlich anerkannter Pass/Passersatz entsprechend dem deutschen Reisepass.
- Für Staatsangehörige anderer Länder ist dies ein gültiger, amtlich anerkannter Pass/Passersatz entsprechend dem deutschen Reisepass.
Andere Dokumente, wie z.B. einen Führerschein, dürfen wir leider nicht akzeptieren.
Besucher sind betriebsfremde Personen, die - einmalig oder gelegentlich - auf Einladung einer im CHEMPARK fest ansässigen Person, einen Betrieb im CHEMPARK aufsuchen. Als fest ansässig gelten Personen, die im Besitz eines gültigen CHEMPARK-Ausweises für Mitarbeiter sind.
Besucher erhalten für Ihren Aufenthalt im CHEMPARK kein Entgelt oder keine sonstige finanzielle Vergütung. Sie sind auf dem CHEMPARK Gelände durch einen CHEMPARK-Mitarbeiter zu begleiten.
Besucher erhalten für die Dauer ihres Aufenthalts (maximal 5 Werktage in einer Kalenderwoche) einen Besucherausweis und sind berechtigt den Besucherfahrdienst zu nutzen.
Im CHEMPARK wird nach folgender Regelung verfahren:
- Im Regelfall ist der Zugang zum CHEMPARK nur Personen ab 14 Jahren erlaubt.
- Kinder zwischen 6 und 14 Jahren haben nur zu besonderen Veranstaltungen und zu besonderen Rahmenbedingungen Zutritt zum CHEMPARK. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen grundsätzlich unter ständiger Aufsicht/Begleitung durch unterwiesene Betriebsangehörige und einen Erziehungsberechtigten stehen.
- Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt grundsätzlich nicht möglich.