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Ausweise beantragen
Für Ihre Arbeit im CHEMPARK brauchen Sie einen Mitarbeiterausweis. Wenn Sie ein Laptop, Tablet oder sonstiges Equipment Ihres Arbeitgebers im CHEMPARK auch außerhalb der Werksgrenzen nutzen wollen, brauchen Sie zusätzlich einen Sonderausweis.
Für die Arbeit im CHEMPARK ist ein Mitarbeiterausweis notwendig. Für mobiles Equipment (z. B. Laptop oder Tablet) außerhalb der Werksgrenzen ist zusätzlich ein Sonderausweis nötig.
So läuft der Prozess reibungslos:
Beantragung
Reiche die Antragsformulare vollständig ausgefüllt ein. Plane die Mindestbearbeitungszeiten fest ein.
Termin
Vorab einen festen Termin für die Abholung im Ausweisbüro beantragen.
Abholung
Ausweis zum vereinbarten Zeitpunkt im Ausweisbüro abholen.
Nutzung
Danke für Deine Mithilfe.
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Ihr Beitrag für eine schnelle Abwicklung
So können Sie helfen, die Abwicklung der Formalitäten, die zur Ausweiserstellung notwendig sind, zu beschleunigen und Wartezeiten zu minimieren:
Auf vollständig aufgefüllte Formulare achten
Mindestbearbeitungszeiten beachten
Für die Abholung im Ausweisbüro immer einen Termin vereinbaren
Ausweis abholen
Betriebseigentum mitnehmen
Wenn Sie Eigentum Ihres Betriebs aus dem CHEMPARK mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür immer eine Genehmigung. Müssen Sie regelmäßig z.B. ein bestimmtes Laptop oder Tablet mitnehmen, um damit außerhalb des CHEMPARKs zu arbeiten, sollten Sie einen Sonderausweis beantragen. Ist dies nur ausnahmsweise einmal der Fall oder Sie brauchen anderes Equipment außerhalb, das nicht über den Sonderausweis registriert ist, muss Ihr Betriebsleiter Ihnen dazu einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Durchlassschein mitgeben.
Bitte beachten Sie:
- Sind Sie unterschriftsberechtigt, dürfen Sie einen Durchlassschein nicht für sich selbst unterschreiben. Fragen Sie einen unterschriftsberechtigten Vertreter.
- Es gelten ausschließlich die offiziellen CHEMPARK-Durchlassscheine mit laufender Nummer. Ein Durchlassschein-Muster sehen Sie unten. Andere Dokumente – auch solche mit Logo und Stempel – akzeptieren wir nicht.
- Zeigen Sie den Durchlassschein unbedingt unaufgefordert vor der Ausfahrt.
- Durchlassscheine, die erst im Zuge einer Kontrolle präsentiert werden, werden als Verstoß gegen die CHEMPARK-Ordnung erfasst. Bei fehlendem Durchlassscheinen kann ein Ausfuhrversuch als Eigentumsdelikt zur Anzeige gebracht werden.
Ausweis verloren / Ersatz beantragen
alle Dokumente und Links
Ausweisregeln und Sicherheitshinweise für den Aufenthalt im CHEMPARK (Übersetzungen)
FAQ
Wie erhält man eine Einfahrgenehmigung?
- Wenn Sie bei einem im CHEMPARK ansässigen Unternehmen beschäftigt sind und einen CHEMPARK-Ausweis für Mitarbeiter haben, finden Sie hier den Antrag für einen Einfahrausweis.
Müssen auch Mitarbeiter von Unternehmen im CHEMPARK den Werkzeuganmeldeschein ausfüllen und/oder ein Sicherheitssiegel nutzen?
- Mitarbeiter von Unternehmen im CHEMPARK, die regelmäßig z.B. Laptops o.Ä. aus dem CHEMPARK mitnehmen und auch wieder hineinbringen, sollten einen Sonderausweis beantragen. Dort wird das entsprechende Gerät dann erfasst.
- Ohne Sonderausweis ist immer ein Betriebsdurchlassschein erforderlich.
- Mitarbeiter, die keinen Sonderausweis und auch keinen Betriebsdurchlassschein haben, und dennoch z.B. einen Laptop oder ein Tablet aus dem CHEMPARK mitnehmen wollen, müssen nachweisen, dass das Gerät ihnen selbst gehört. Ist das nicht möglich, verbleibt das Gerät bis zur Eigentumsklärung beim Werkschutz.
Brauchen auch Mitarbeiter von Unternehmen im CHEMPARK einen Betriebsdurchlassschein?
- Wenn Betriebseigentum aus dem CHEMPARK mitgenommen werden soll, ist dafür immer eine Genehmigung notwendig. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Das Betriebseigentum ist über einen Sonderausweis registriert (z.B. ein Laptop, dass immer wieder mit ins Home Office genommen wird).
- Das Betriebseigentum wird durch einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Durchlassschein zur Mitnahme legitimiert.
Muss ich für alles im Ausweisbüro einen Termin buchen?
- Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie bei Spontan-Besuchen im Ausweisbüro länger warten müssen, weil terminierte Angelegenheiten Vorrang haben. Es kann auch vorkommen, dass Ihr Anliegen nicht am gleichen Tag erledigt werden kann.
- Wenn Sie etwas vor Ort im Auseisbüro erledigen müssen, empfehlen wir daher immer einen Termin zu buchen. So können Sie sicher sein, dass wir uns im vereinbarten Zeitfenster um Ihre Angelegenheit kümmern und Sie keine unnötigen Wartezeiten haben.
- Wollen Sie einen Ausweis abholen, vereinbaren Sie den Termin dazu bitte erst, wenn Sie die Nachricht erhalten haben, dass Ihr Ausweis abgeholt werden kann.
- Reichen Sie Anträge besser immer per E-Mail ein, statt diese persönlich im Ausweisbüro abzugeben. So vermeiden Sie überflüssige Wartezeiten und müssen sich nicht ärgern, wenn wir Ihren Antrag nicht am gleichen Tag bearbeiten können.