Zugang

Besuch anmelden

Als Werkschutz wollen wir, dass Ihr Dienstleister oder Lieferant beim Zugang zum CHEMPARK keine wertvolle Zeit verliert! Aus störfallrechtlichen Gründen ist der Zugangsprozess jedoch mit unvermeidbaren formalen Anforderungen verbunden.

Damit Besucher*innen und Dienstleistende beim Zugang zum CHEMPARK möglichst wenig Zeit verlieren, sind aus störfallrechtlichen Gründen einige Formalitäten notwendig.

Für CHEMPARK Mitarbeitende bedeutet das: Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung hilft, die Abläufe am Tor zu beschleunigen und Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Dienstleister & Besuch richtig anmelden

1

Planung

Sondersituationen im Blick: Stehen Großeinsätze mit vielen Fremdfirmenmitarbeitern an? Oder sind Einsätze nachts, am Wochenende oder an Feiertagen geplant? Informiere den Werkschutz in diesen Fällen besonders frühzeitig, um Kapazitäten und Freischaltungen zu sichern.

Qualitätscheck: Achte beim Einreichen aller nötigen Formulare auf absolute Sorgfalt und Vollständigkeit, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

2

Anmeldung

Standard-Einsätze registrieren: Melde jeden regulären Tageseinsatz von Fremdfirmen sowie geplante Lieferungen und Abholungen vorab im System an.

Besucher anmelden: Registriere auch geschäftliche Besucher im Vorfeld, damit der Werkschutz am Tor alle Unterlagen direkt griffbereit hat.

3

Betreuung

Schneller Einlass: Durch eine gute Vorarbeit wird die Wartezeit der Dienstleister und Gäste am reduziert.

Verantwortung vor Ort: Begleite oder koordiniere den Besuch/Dienstleister während des Aufenthalts und stelle sicher, dass die störfallrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gelände eingehalten werden.

4

Abschluss

Einsatzende: Nach Beendigung des Termins oder Auftrags meldet sich der Gast am Tor wieder ab. Eine saubere Vorab- und Rückmeldung sorgt für korrekte Daten im Werkschutz-System und garantiert einen reibungslosen workflow für zukünftige Aufträge.

Für einen reibungslosen Ablauf.

Ihr Beitrag für eine schnelle Abwicklung

Sie können helfen, die Abwicklung dieser Formalitäten zu beschleunigen und Wartezeiten zu minimieren, indem Sie …

uns frühzeitig über geplante Großeinsätze mit vielen Fremdfirmenmitarbeitern informieren

auf das sorgfältige und vollständige Ausfüllen aller erforderlichen Formulare achten

Wenn Ihr Auftragnehmer Betriebseigentum aus dem CHEMPARK ausführen muss (z.B. für eine Reparatur), ist dazu ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Durchlassschein erforderlich. Das gilt ebenso für Material, das schon im Vorfeld für Arbeiten einer Fremdfirma angeliefert, aber nicht vollständig verbraucht worden ist. Auch Schrotte oder Kabelreste dürfen nicht ohne Durchlassschein aus dem CHEMPARK entfernt werden.

  • Bitte beachten Sie: Für die Ausfuhr gelten ausschließlich die offiziellen CHEMPARK-Durchlassscheine mit laufender Nummer. Nur so kann der Werkschutz bei rund 70 im CHEMPARK ansässigen Unternehmen die effiziente Kontrolle und einen wirksamen, dokumentierten Eigentumsschutz sicherstellen. Andere Durchlassscheine werden auch bei telefonischer Bestätigung nicht akzeptiert.
  • Der Durchlassschein darf nur von Personen mit Unterschriftsberechtigung unterschrieben und muss gestempelt werden.
  • Bitte weisen Sie Ihren Auftragnehmer darauf hin, dass der Durchlassschein unbedingt unaufgefordert vor der Ausfahrt vorgezeigt wird.
  • Tagesausweise dürfen für den gleichen Mitarbeiter für maximal 3 Tage innerhalb eines Jahres ausgestellt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die 3 Tage direkt aufeinander folgen oder für einzelne völlig unterschiedliche Daten beantragt werden.
  • Ist der Zeitrahmen von 3 Tagen ausgeschöpft, muss ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter im Ausweisbüro beantragt werden.
  • Die Anzahl der Einsätze nachzuhalten ist Sache der Fremdfirma, nicht des Auftragsverantwortlichen.
  • In der Regel weist der Werkschutz beim Check-in auf die 3-Tage-im-Jahr-Regel hin. Auf die maximale Anzahl von Einsatztagen wird zudem auch in der Ausfüllhilfe zum Formular hingewiesen.
  • Wenn Fremdfirmen absehbar öfter im Einsatz sind, empfiehlt sich von Beginn an ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter. Dieser kann bei einem einmaligen längeren Einsatz auch befristet ausgestellt werden.
  • Anlieferungen und Abholungen sind – wie auch Einsätze von Fremdfirmen für Montagen, Reparaturen, Inbetriebnahmen usw. – grundsätzlich auch ohne Voranmeldung möglich. Die Abwicklung an der Torstelle kann dann aber länger dauern und ein Auftragsverantwortlicher des Unternehmens im CHEMPARK muss bei Ankunft am Tor telefonisch erreichbar sein, um den Einlass zu legitimieren.
  • Voranmeldungen beschleunigen die Abwicklung am Tor, weil bereits alle relevanten Daten im System erfasst sind und auch die telefonische Legitimierung entfällt. Zudem werden vorangemeldete Lieferungen vorrangig behandelt, d.h. der Fahrer kann die Fast Lane für Vorangemeldete nutzen. Fehlen die – nicht zuletzt aus Rechtsgründen – notwendigen Informationen, kann jedoch nichts vorbereitet werden. Unvollständige Voranmeldungen werden daher nicht bearbeitet.
  • Wir empfehlen, bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer das Ausfüllen des Check-in-Formulars zu übertragen und als Auftragsverantwortlicher des CHEMPARK-Unternehmens erst das vollständig ausgefüllte Formular zu unterschreiben. Die Informationsbeschaffung ist dann Sache des Auftragnehmers. Funktioniert das nicht, verzichten Sie einfach auf die Voranmeldung.
  • Wenn sonst alle anderen Pflichtangaben gemacht sind und der Auftragsverantwortliche unterschrieben hat, können die fehlenden persönlichen Daten zum Fahrer bei Ankunft an der Torstelle erfasst werden. Auf die telefonische Bestätigung durch den Auftragsverantwortlichen beim Check-in kann dann verzichtet werden.
  • Aber: Ohne vollständige Pflichtangaben – und dazu gehören auch die Angaben zum Fahrer – kann die Voranmeldung systemseitig nicht abgeschlossen werden. Muss der Fahrer Angaben an der Torstelle eintragen, dauert die Bearbeitung länger als bei vollständigen Voranmeldungen. Die priorisierte Warteschlange für Vorangemeldete darf daher nicht genutzt werden. Der Fahrer sollte mit Wartezeiten rechnen.
  • Nutzen Sie als Auftragsverantwortlicher die beschriebene unvollständige Voranmeldung nur im Ausnahmefall, wenn Sie voraussichtlich nicht für die telefonische Bestätigung erreichbar sind. Denn: Sollten Unklarheiten Rückfragen an Sie notwendig machen, müssen wir den Fahrer zurückweisen.
  • Die Unterschrift des Auftragsverantwortlichen kann handschriftlich erfolgen, wenn eine entsprechende Unterschriftprobe zum Gegenchecken vorliegt. Sie kann digital erfolgen, wenn eine entsprechende digitale Signatur mit hinterlegtem digitalem Zertifikat (z. B. per Acrobat Sign) erstellt wurde.
  • Nicht akzeptiert werden eingescannte und als Bild eingefügte Unterschriften oder solche, die am PC mittels Grafikfunktion „gezeichnet“ oder Computerschriften, die getippt wurden.
  • Ebenfalls nicht akzeptiert werden Unterschriften, die ursprünglich für einen anderen Antrag geleistet wurden, z. B. indem die Angaben zur Fremdfirma, zum Fremdfirmenmitarbeiter, zum Einsatz/zur Lieferung usw. im Ursprungsdokument überschrieben werden, während die Unterschrift beibehalten wird.
  • Die Unterschriften sollten grundsätzlich NICHT gestempelt werden, da dies die Lesbarkeit der Unterschrift – bei großen Stempeln auch der Angaben in benachbarten Feldern – erschwert und ggf. deren Validierung verhindert. Der Antrag kann dann im schlechtesten Fall nicht bearbeitet werden und muss erneut gestellt werden.
  • Voranmeldungen für Lieferungen/Abholungen oder Kurzzeit-Einsätze dürfen aus rechtlichen Gründen nicht pauschal als „Blanko“-Anträge mit gültiger Unterschrift rausgegeben werden. Das Störfallrecht – vgl. SFK-GS38 zur Störfallverordnung – verlangt explizit die Nachweisbarkeit des Zugangsrechts. Dieses ist für Tagesausweise nur überprüfbar, wenn jeder Zugang tatsächlich einzeln beantragt wird. Das Täuschungsrisiko/Risiko einer missbräuchlichen Verwendung ist bei einem vorab unterschriebenen Blanko-Formular nicht kontrollierbar. Sind häufiger Fahrten in den CHEMPARK oder Einsätze erforderlich, kann ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter und ggf. eine Einfahrterlaubnis beantragt werden. 
  • Antragsformulare sind Urkunden und daher in einer Form zu übermitteln, die das Original unverzerrt abbildet. Ein ordentlicher Scan stellt das sicher. Fotografien enthalten immer Verzerrungen oder Unschärfen, sind schwerer automatisiert zu prüfen und anfälliger für Manipulationen. Fotos, unsaubere Kopien und Ähnliches akzeptieren wir daher – auch wenn diese danach eingescannt wurden – nicht.
  • Bei zeitkritischen betrieblichen Notfällen, in denen z.B. ein Service-Techniker schnellstmöglich in einer Anlage vor Ort benötigt wird, können Betriebsleiter direkt mit der Sicherheitszentrale Kontakt aufnehmen.
  • Zeitkritische betriebliche Notfälle sind Situationen, die nicht sicherheitsrelevant sind, in denen jedoch ein wirtschaftlicher Schaden droht.
  • Der Werkschutz sorgt dann bei Ankunft des Service-Technikers für Sofort-Abwicklung und schnellen Zugang.
  • Sollte der Techniker kein Ausweisdokument mitführen, ist sein Einsatz dennoch über eine kostenpflichtige Begleitung durch den Werkschutz gewährleistet.
  • Tagesausweise per Check-in ohne Voranmeldung: keine Vorlaufzeit, aber Abwicklung an der Torstelle mit Wartezeiten verbunden, da Voranmeldungen immer vorgezogen werden
  • Tagesausweis per Check-in mit Voranmeldung: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmenmitarbeiter oder Mitarbeiter von CHEMPARK-Unternehmen, Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Anmeldung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
  • Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten müssen immer separat per Formular vorangemeldet werden – auch für Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis. Die Anmeldung gilt jeweils für maximal 1 Woche.
  • Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Dies ist jedoch nur für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen mit eigenem CHEMPARK-Ausweis möglich.
  • Ausschließlich die Autohöfe sind nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr geöffnet.
  • Fremdfirmenmitarbeiter, die einen CHEMPARK-Ausweis haben, können aber für regelmäßige Arbeiten außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr eine Drehkreuzfreischaltung für einen bestimmten Zugang beantragen, die 1 Jahr gültig ist.
  • Verzögert sich das Einsatzende über die 20.00-Uhr-Grenze hinaus, so muss der Auftragsverantwortliche die SiZe oder den Dienstgruppenleiter informieren.
  • Der Einsatz muss dann zeitnah über das Formular zur Anmeldung von Wochenend-, Feiertags- und Nachteinsätzen nachgemeldet werden.
  • Ja. Die Anmeldung gilt für auch für Gebäude außerhalb des Werkszauns, die sich auf dem Gelände des CHEMPARKs befinden (z.B. die Gebäude im K-Block in Leverkusen).
  • Die Unterschrift ist nur für Voranmeldungen zwingend. Fehlt sie, wird die Voranmeldung nicht bearbeitet und kein Tagesausweis vorbereitet. Der Check-in ist dennoch möglich, wird dann aber als Spontan-Check-in ohne Voranmeldung behandelt und es kann zu längeren Wartezeiten kommen, weil erfolgreich vorangemeldete Check-ins immer zuerst abgewickelt werden.
  • Wichtig: Ohne Unterschrift muss der Auftragsverantwortliche den Einlass bei Ankunft an der Torstelle telefonisch legitimieren. Ist der Auftragsverantwortliche jedoch nicht erreichbar, ist der Zutritt zum CHEMPARK nicht möglich.
  • Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
  • Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
  • Die meldende Fremdfirma muss registriert sein (Formular „Erfassungsbogen für meldende Fremdfirma“).
  • Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
  • Unterschreiben darf ausschließlich der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden CHEMPARK-Partners oder CHEMPARK-Servicepartners.
  • Die Unterschriftsberechtigung ist innerhalb der Organisation des CHEMPARK-Unternehmens geregelt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter des CHEMPARK-Unternehmens automatisch, dass er zur Unterschrift berechtigt ist (Bestätigung der „Richtigkeit der gemachten Angaben“).
  • Der Werkschutz kann und muss aber prüfen, ob der Mitarbeiter, der als Auftragsverantwortlicher unterschrieben hat, über einen gültigen und aktiven CHEMPARK-Ausweis verfügt.
  • Grundsätzlich der übernimmt Auftragsverantwortliche die Verantwortung für alle seine Dienstleister, also auch für Mitarbeiter von Nachunternehmen.
  • Es ist Aufgabe des jeweiligen Auftragsverantwortlichen oder Bestellers seine Lieferanten zu informieren. Auf www.chempark.de finden sich ausführliche Informationen, Prozessvisualisierungen, Animationen sowie Formulare und Ausfüllhilfen – letztere übrigens in bis zu 20 Fremdsprachen.
  • Nein. Das ist Sache des Auftragsverantwortlichen. Vertraulichkeitsregelungen müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.
  • Das frühzeitige Anmelden von größeren Arbeiten mit Fremdfirmenmitarbeitern hilft, überlange Verzögerungen beim Zugang zum CHEMPARK zu vermeiden. Grund: Die Torstellen und Ausweisbüros sind im Normallfall für eine durchschnittliche Auslastung besetzt. Vervielfacht sich das Aufkommen an Check-ins und Ausweisanträgen für Fremdfirmen-Mitarbeiter plötzlich, reichen die Kapazitäten zur Bearbeitung nicht aus. Es kann dann zeitweise zu massiven Verzögerungen oder gar Zurückweisungen kommen.
  • Großeinsätze sollten daher immer so früh wie möglich – gerne auch Monate im Voraus – dem Werkschutz gemeldet werden. Gemeinsam mit Ihnen können wir dann planen, wann an welchem Zugang die Kapazitäten vergrößert werden müssen und aktiv auf die beteiligten Fremdfirmen zugehen, um Zeitfenster für Ausweisanträge und Voranmeldungen zuzuweisen.
  • Je mehr Voranmeldungen, desto schneller läuft der Check-in am Tor und desto weniger telefonische Bestätigungen durch den Auftragsverantwortlichen sind bei Ankunft notwendig. Je mehr Spontan-Check-ins, desto größer wiederum die Verzögerungen beim Zutritt.
  • Auch wenn nicht jeder einzelne Arbeiter vorangemeldet wird, ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wann und wo mit einem größeren Aufkommen von Check-ins zu rechnen ist. Nur so können wir zusätzliche Kapazitäten für die Abwicklung bereitstellen, um größere Verzögerungen möglichst zu verhindern.

Tageseinsätze und Lieferungen voranmelden

uns frühzeitig über geplante Großeinsätze mit vielen Fremdfirmenmitarbeitern informieren

Einsätze an Wochenenden, nachts oder feiertags frühzeitig anmelden

auf das sorgfältige und vollständige Ausfüllen aller erforderlichen Formulare achten

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