Access

Register a visit

To ensure that visitors and service providers lose as little time as possible when accessing CHEMPARK, certain formalities are required for reasons relating to emergency response regulations.

For CHEMPARK staff, this means that thorough and timely preparation helps to speed up procedures at the gate and keep waiting times to a minimum.

Registering service providers and visitors correctly

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Planning

Special situations to bear in mind: Are large-scale operations involving many contractors due to take place? Or are operations at night, at weekends or on public holidays planned? In such cases, please inform the site security team well in advance to ensure sufficient capacity and access authorisations. Quality check: When submitting all the necessary forms, please take great care to ensure they are complete and accurate to avoid queries and delays.
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Registration

Record standard assignments: Report every regular day-to-day assignments from external contractors as well as scheduled deliveries and collections in the system in advance. Register visitors: Also register business visitors in advance so that security at the gate has all the necessary documents to hand.
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Support

Fast-track entry: Thorough preparation helps to reduce waiting times for service providers and guests. On-site responsibility: Accompany or coordinate the visitor/service provider during their stay and ensure that the legal framework governing incidents on the premises is adhered to.
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Conclusion

End of visit: Once the appointment or job is complete, the visitor must check out at the gate. Ensuring that check-in and check-out procedures are carried out correctly ensures that the data in the security system is accurate and guarantees a smooth workflow for future jobs.

To ensure everything runs smoothly.

If your contractor needs to remove company property from CHEMPARK (e.g. for repairs), a fully completed and signed pass is required. This also applies to materials that were delivered in advance for work to be carried out by an external contractor but have not been fully used. Scrap metal or cable scraps may not be removed from CHEMPARK without a pass.
  • Please note: Only official CHEMPARK passes with a serial number are valid for removal. This is the only way that plant security can ensure efficient monitoring and effective, documented protection of property across the approximately 70 companies based at CHEMPARK. Other access permits will not be accepted, even if confirmed by telephone.
  • The access pass may only be signed by persons authorised to do so and must be stamped .
  • Please inform your contractor that the access pass must be presented of their own accord before leaving the site.
  • Tagesausweise dürfen für den gleichen Mitarbeiter für maximal 3 Tage innerhalb eines Jahres ausgestellt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die 3 Tage direkt aufeinander folgen oder für einzelne völlig unterschiedliche Daten beantragt werden.
  • Ist der Zeitrahmen von 3 Tagen ausgeschöpft, muss ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter im Ausweisbüro beantragt werden.
  • Die Anzahl der Einsätze nachzuhalten ist Sache der Fremdfirma, nicht des Auftragsverantwortlichen.
  • In der Regel weist der Werkschutz beim Check-in auf die 3-Tage-im-Jahr-Regel hin. Auf die maximale Anzahl von Einsatztagen wird zudem auch in der Ausfüllhilfe zum Formular hingewiesen.
  • Wenn Fremdfirmen absehbar öfter im Einsatz sind, empfiehlt sich von Beginn an ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter. Dieser kann bei einem einmaligen längeren Einsatz auch befristet ausgestellt werden.
  • Anlieferungen und Abholungen sind – wie auch Einsätze von Fremdfirmen für Montagen, Reparaturen, Inbetriebnahmen usw. – grundsätzlich auch ohne Voranmeldung möglich. Die Abwicklung an der Torstelle kann dann aber länger dauern und ein Auftragsverantwortlicher des Unternehmens im CHEMPARK muss bei Ankunft am Tor telefonisch erreichbar sein, um den Einlass zu legitimieren.
  • Voranmeldungen beschleunigen die Abwicklung am Tor, weil bereits alle relevanten Daten im System erfasst sind und auch die telefonische Legitimierung entfällt. Zudem werden vorangemeldete Lieferungen vorrangig behandelt, d.h. der Fahrer kann die Fast Lane für Vorangemeldete nutzen. Fehlen die – nicht zuletzt aus Rechtsgründen – notwendigen Informationen, kann jedoch nichts vorbereitet werden. Unvollständige Voranmeldungen werden daher nicht bearbeitet.
  • Wir empfehlen, bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer das Ausfüllen des Check-in-Formulars zu übertragen und als Auftragsverantwortlicher des CHEMPARK-Unternehmens erst das vollständig ausgefüllte Formular zu unterschreiben. Die Informationsbeschaffung ist dann Sache des Auftragnehmers. Funktioniert das nicht, verzichten Sie einfach auf die Voranmeldung.
  • Wenn sonst alle anderen Pflichtangaben gemacht sind und der Auftragsverantwortliche unterschrieben hat, können die fehlenden persönlichen Daten zum Fahrer bei Ankunft an der Torstelle erfasst werden. Auf die telefonische Bestätigung durch den Auftragsverantwortlichen beim Check-in kann dann verzichtet werden.
  • Aber: Ohne vollständige Pflichtangaben – und dazu gehören auch die Angaben zum Fahrer – kann die Voranmeldung systemseitig nicht abgeschlossen werden. Muss der Fahrer Angaben an der Torstelle eintragen, dauert die Bearbeitung länger als bei vollständigen Voranmeldungen. Die priorisierte Warteschlange für Vorangemeldete darf daher nicht genutzt werden. Der Fahrer sollte mit Wartezeiten rechnen.
  • Nutzen Sie als Auftragsverantwortlicher die beschriebene unvollständige Voranmeldung nur im Ausnahmefall, wenn Sie voraussichtlich nicht für die telefonische Bestätigung erreichbar sind. Denn: Sollten Unklarheiten Rückfragen an Sie notwendig machen, müssen wir den Fahrer zurückweisen.
  • Die Unterschrift des Auftragsverantwortlichen kann handschriftlich erfolgen, wenn eine entsprechende Unterschriftprobe zum Gegenchecken vorliegt. Sie kann digital erfolgen, wenn eine entsprechende digitale Signatur mit hinterlegtem digitalem Zertifikat (z. B. per Acrobat Sign) erstellt wurde.
  • Nicht akzeptiert werden eingescannte und als Bild eingefügte Unterschriften oder solche, die am PC mittels Grafikfunktion „gezeichnet“ oder Computerschriften, die getippt wurden.
  • Ebenfalls nicht akzeptiert werden Unterschriften, die ursprünglich für einen anderen Antrag geleistet wurden, z. B. indem die Angaben zur Fremdfirma, zum Fremdfirmenmitarbeiter, zum Einsatz/zur Lieferung usw. im Ursprungsdokument überschrieben werden, während die Unterschrift beibehalten wird.
  • Die Unterschriften sollten grundsätzlich NICHT gestempelt werden, da dies die Lesbarkeit der Unterschrift – bei großen Stempeln auch der Angaben in benachbarten Feldern – erschwert und ggf. deren Validierung verhindert. Der Antrag kann dann im schlechtesten Fall nicht bearbeitet werden und muss erneut gestellt werden.
  • Voranmeldungen für Lieferungen/Abholungen oder Kurzzeit-Einsätze dürfen aus rechtlichen Gründen nicht pauschal als „Blanko“-Anträge mit gültiger Unterschrift rausgegeben werden. Das Störfallrecht – vgl. SFK-GS38 zur Störfallverordnung – verlangt explizit die Nachweisbarkeit des Zugangsrechts. Dieses ist für Tagesausweise nur überprüfbar, wenn jeder Zugang tatsächlich einzeln beantragt wird. Das Täuschungsrisiko/Risiko einer missbräuchlichen Verwendung ist bei einem vorab unterschriebenen Blanko-Formular nicht kontrollierbar. Sind häufiger Fahrten in den CHEMPARK oder Einsätze erforderlich, kann ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter und ggf. eine Einfahrterlaubnis beantragt werden. 
  • Antragsformulare sind Urkunden und daher in einer Form zu übermitteln, die das Original unverzerrt abbildet. Ein ordentlicher Scan stellt das sicher. Fotografien enthalten immer Verzerrungen oder Unschärfen, sind schwerer automatisiert zu prüfen und anfälliger für Manipulationen. Fotos, unsaubere Kopien und Ähnliches akzeptieren wir daher – auch wenn diese danach eingescannt wurden – nicht.
  • Bei zeitkritischen betrieblichen Notfällen, in denen z.B. ein Service-Techniker schnellstmöglich in einer Anlage vor Ort benötigt wird, können Betriebsleiter direkt mit der Sicherheitszentrale Kontakt aufnehmen.
  • Zeitkritische betriebliche Notfälle sind Situationen, die nicht sicherheitsrelevant sind, in denen jedoch ein wirtschaftlicher Schaden droht.
  • Der Werkschutz sorgt dann bei Ankunft des Service-Technikers für Sofort-Abwicklung und schnellen Zugang.
  • Sollte der Techniker kein Ausweisdokument mitführen, ist sein Einsatz dennoch über eine kostenpflichtige Begleitung durch den Werkschutz gewährleistet.
  • Tagesausweise per Check-in ohne Voranmeldung: keine Vorlaufzeit, aber Abwicklung an der Torstelle mit Wartezeiten verbunden, da Voranmeldungen immer vorgezogen werden
  • Tagesausweis per Check-in mit Voranmeldung: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmenmitarbeiter oder Mitarbeiter von CHEMPARK-Unternehmen, Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Anmeldung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
  • Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten müssen immer separat per Formular vorangemeldet werden – auch für Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis. Die Anmeldung gilt jeweils für maximal 1 Woche.
  • Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Dies ist jedoch nur für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen mit eigenem CHEMPARK-Ausweis möglich.
  • Ausschließlich die Autohöfe sind nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr geöffnet.
  • Fremdfirmenmitarbeiter, die einen CHEMPARK-Ausweis haben, können aber für regelmäßige Arbeiten außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr eine Drehkreuzfreischaltung für einen bestimmten Zugang beantragen, die 1 Jahr gültig ist.
  • Verzögert sich das Einsatzende über die 20.00-Uhr-Grenze hinaus, so muss der Auftragsverantwortliche die SiZe oder den Dienstgruppenleiter informieren.
  • Der Einsatz muss dann zeitnah über das Formular zur Anmeldung von Wochenend-, Feiertags- und Nachteinsätzen nachgemeldet werden.
  • Ja. Die Anmeldung gilt für auch für Gebäude außerhalb des Werkszauns, die sich auf dem Gelände des CHEMPARKs befinden (z.B. die Gebäude im K-Block in Leverkusen).
  • Die Unterschrift ist nur für Voranmeldungen zwingend. Fehlt sie, wird die Voranmeldung nicht bearbeitet und kein Tagesausweis vorbereitet. Der Check-in ist dennoch möglich, wird dann aber als Spontan-Check-in ohne Voranmeldung behandelt und es kann zu längeren Wartezeiten kommen, weil erfolgreich vorangemeldete Check-ins immer zuerst abgewickelt werden.
  • Wichtig: Ohne Unterschrift muss der Auftragsverantwortliche den Einlass bei Ankunft an der Torstelle telefonisch legitimieren. Ist der Auftragsverantwortliche jedoch nicht erreichbar, ist der Zutritt zum CHEMPARK nicht möglich.
  • Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
  • Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
  • Die meldende Fremdfirma muss registriert sein (Formular „Erfassungsbogen für meldende Fremdfirma“).
  • Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
  • Unterschreiben darf ausschließlich der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden CHEMPARK-Partners oder CHEMPARK-Servicepartners.
  • Die Unterschriftsberechtigung ist innerhalb der Organisation des CHEMPARK-Unternehmens geregelt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter des CHEMPARK-Unternehmens automatisch, dass er zur Unterschrift berechtigt ist (Bestätigung der „Richtigkeit der gemachten Angaben“).
  • Der Werkschutz kann und muss aber prüfen, ob der Mitarbeiter, der als Auftragsverantwortlicher unterschrieben hat, über einen gültigen und aktiven CHEMPARK-Ausweis verfügt.
  • Grundsätzlich der übernimmt Auftragsverantwortliche die Verantwortung für alle seine Dienstleister, also auch für Mitarbeiter von Nachunternehmen.
  • Es ist Aufgabe des jeweiligen Auftragsverantwortlichen oder Bestellers seine Lieferanten zu informieren. Auf www.chempark.de finden sich ausführliche Informationen, Prozessvisualisierungen, Animationen sowie Formulare und Ausfüllhilfen – letztere übrigens in bis zu 20 Fremdsprachen.
  • Nein. Das ist Sache des Auftragsverantwortlichen. Vertraulichkeitsregelungen müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.
  • Das frühzeitige Anmelden von größeren Arbeiten mit Fremdfirmenmitarbeitern hilft, überlange Verzögerungen beim Zugang zum CHEMPARK zu vermeiden. Grund: Die Torstellen und Ausweisbüros sind im Normallfall für eine durchschnittliche Auslastung besetzt. Vervielfacht sich das Aufkommen an Check-ins und Ausweisanträgen für Fremdfirmen-Mitarbeiter plötzlich, reichen die Kapazitäten zur Bearbeitung nicht aus. Es kann dann zeitweise zu massiven Verzögerungen oder gar Zurückweisungen kommen.
  • Großeinsätze sollten daher immer so früh wie möglich – gerne auch Monate im Voraus – dem Werkschutz gemeldet werden. Gemeinsam mit Ihnen können wir dann planen, wann an welchem Zugang die Kapazitäten vergrößert werden müssen und aktiv auf die beteiligten Fremdfirmen zugehen, um Zeitfenster für Ausweisanträge und Voranmeldungen zuzuweisen.
  • Je mehr Voranmeldungen, desto schneller läuft der Check-in am Tor und desto weniger telefonische Bestätigungen durch den Auftragsverantwortlichen sind bei Ankunft notwendig. Je mehr Spontan-Check-ins, desto größer wiederum die Verzögerungen beim Zutritt.
  • Auch wenn nicht jeder einzelne Arbeiter vorangemeldet wird, ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wann und wo mit einem größeren Aufkommen von Check-ins zu rechnen ist. Nur so können wir zusätzliche Kapazitäten für die Abwicklung bereitstellen, um größere Verzögerungen möglichst zu verhindern.
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