Zugang
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Infos für Auftragnehmende
Firmenregistrierung / Voraussetzungen
Als Werkschutz wollen wir, dass Ihre Mitarbeiter beim Zugang zum CHEMPARK keine wertvolle Zeit verlieren! Aus störfallrechtlichen Gründen ist der Zugangsprozess jedoch mit unvermeidbaren formalen Anforderungen verbunden.
Wenn Mitarbeitende regelmäßig im CHEMPARK eingesetzt werden, ist der Langzeit-Check-in der richtige Weg. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich die Abläufe beim Zugang beschleunigen und Wartezeiten am Tor reduzieren. Für Einsätze von mehr als drei Tagen pro Kalenderjahr ist ein entsprechender Fremdfirmenausweis zwingend erforderlich.
Schnellzugriff
Herzlich willkommen im CHEMPARK!
vorher erledigen
Bevor ein fester Ausweis beantragt werden kann, muss Deine Firma oder das tätige Nachunternehmen im CHEMPARK registriert sein. Beantrage den kostenpflichtigen Fremdfirmenausweis rechtzeitig. Falls die Einfahrt mit einem Firmenfahrzeug nötig ist, bestelle hierfür direkt einen kostenpflichtigen Einfahrausweis mit.
Zusatz-Tipp: Soll ausnahmsweise nachts, am Wochenende oder feiertags gearbeitet werden, melde dies vorab an, damit der Ausweis für den Zeitraum freigeschaltet wird (bei regelmäßigen Sonderzeiten kann eine generelle Ausnahmeregelung beantragt werden).
Einfahrt
Für den reibungslosen Check-in am Tor benötigst Du Deinen vorbereiteten Fremdfirmenausweis. Wird für die Arbeit regelmäßig bestimmtes Werkzeug oder IT-Equipment mitgeführt, empfiehlt sich die Nutzung eines zusätzlichen, kostenfreien Sonderausweises für das Equipment. Denke bei der Einfahrt mit dem Auto daran, dass Dein Fahrzeugausweis gut sichtbar hinterlegt ist.
Aufenthalt
Sicherheit steht an erster Stelle: Bitte stelle sicher, dass alle Mitarbeitenden die Zutrittsvoraussetzungen und Sicherheitsregeln im CHEMPARK genau kennen und während des gesamten Aufenthalts strikt beachten. Bewege Dich auf dem Gelände auf direktem Weg zu Deinem Einsatzort.
Ausfahrt
Auf Wiedersehen im CHEMPARK!
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Was Sie brauchen
So ist ein kostenpflichtiger Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter zwingend, soll an mehr als 3 Tagen pro Kalenderjahr im CHEMPARK gearbeitet werden.
Ein zusätzlicher kostenfreier Sonderausweis empfiehlt sich, wenn regelmäßig bestimmtes Werkzeug oder IT-Equipment in den CHEMPARK mitgenommen werden muss.
Ist die Einfahrt mit einem Firmenfahrzeug erforderlich, kann auch dafür ein kostenpflichtiger Ausweis erstellt werden.
Bitte beachten Sie: Ihre Firma oder ein für Sie tätiges Nachunternehmen muss im CHEMPARK registriert sein, bevor ein fester Ausweis beantragt werden kann. Ausnahmen sind Tagesausweise für Tageseinsätze (max. 3 Tage pro Jahr).
Optional
Soll ausnahmsweise am Wochenende, nachts oder feiertags gearbeitet werden, ist eine Anmeldung erforderlich, damit der Ausweis für den gemeldeten Zeitraum freigeschaltet wird. Ist dies regelmäßig der Fall, kann eine generelle Ausnahmeregelung beantragt werden.
Wichtig!
Wichtig ist, dass Sie die Zutrittsvoraussetzungen und die Sicherheitsregeln kennen und beachten.
Nacht- oder Wochenendeinsatz anmelden
Ausnahmeregelung regelmäßiger Nacht- oder Wochenendeinsatz
Ausweise abmelden
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FAQ
Müssen Mitarbeiter von Fremdfirmen jedes Mal ein Check-in-Formular ausfüllen?
- Fremdfirmen-Mitarbeiter ohne eigenen CHEMPARK-Ausweis müssen für jeden Einsatz ein Check-in-Formular ausfüllen, um einen Tagesausweis zu erhalten. Jeder Mitarbeiter darf an maximal 3 Tagen im Kalenderjahr mit einem Tagesausweis im CHEMPARK im Einsatz sein.
- Reine Anlieferungen/Abholungen sind beliebig oft möglich. Der Fahrer muss aber für jede Anlieferung/Abholung erneut ein Check-in-Formular ausfüllen.
- Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis müssen grundsätzlich kein Check-in-Formular ausfüllen.
Muss der Auftragsverantwortliche des Unternehmens im CHEMPARK das Check-in-Formular immer unterschreiben?
- Die Unterschrift ist nur für Voranmeldungen zwingend. Fehlt sie, wird die Voranmeldung nicht bearbeitet und kein Tagesausweis vorbereitet. Der Zeitvorteil der Voranmeldung entfällt. Der Check-in ist dennoch möglich, aber nur als Check-in ohne Voranmeldung.
- Beim Check-in ohne Voranmeldung muss der Auftragsverantwortliche den Einlass bei Ankunft an der Torstelle telefonisch legitimieren. Eine Unterschrift ist daher nicht nötig. Da jedoch Check-ins mit Voranmeldung immer zuerst abgewickelt werden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Wer darf auf Seiten des CHEMPARK-Partners Fremdfirmen-Ausweisanträge unterschrieben?
- Unterschreiben darf ausschließlich der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden CHEMPARK-Partners oder CHEMPARK-Servicepartners.
- Die Unterschriftsberechtigung ist innerhalb der Organisation des CHEMPARK-Unternehmens geregelt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter des CHEMPARK-Unternehmens automatisch, dass er zur Unterschrift berechtigt ist (Bestätigung der „Richtigkeit der gemachten Angaben“).
- Der Werkschutz kann und muss aber in NEWEIS prüfen, ob der Mitarbeiter, der als Auftragsverantwortlicher unterschrieben hat, über einen gültigen
Dürfen Fremdfirmen, die selbst Flächen, Lager oder Büroräume im CHEMPARK angemietet haben, Check-in-Voranmeldungen unterschreiben?
- Fremdfirmen, die selbst im Auftrag eines Unternehmens im CHEMPARK tätig sind, dürfen den Zutritt von Mitarbeiter*innen eines Nachunternehmens nicht legitimieren.
- Ausschließlich der Auftragsverantwortliche des Unternehmens im CHEMPARK, das den ursprünglichen Auftrag an die Fremdfirma erteilt hat, die nun wiederum ein Nachunternehmen beauftragt, darf den Zutritt von Mitarbeiter*innen dieses Nachunternehmens legitimieren.
- Nachunternehmen dürfen niemals ohne Kenntnis und Legitimation durch ein fest im CHEMPARK ansässiges Unternehmen („CHEMPARK-Partner“ oder „CHEMPARK-Servicepartner“) im CHEMPARK tätig werden.
Welche Voraussetzungen gibt es, um einen dauerhaften CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter zu erhalten?
- Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
- Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
- Die meldende Fremdfirma muss registriert sein.
- Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
Gibt es Sammel-Anträge, sodass bei den Ausweisanträgen für mehrere Mitarbeiter einer Fremdfirma die Firmendaten nicht für jeden Mitarbeiter immer wieder neu eingegeben werden müssen?
- Für jeden einzelnen Mitarbeiter muss ein einzelner vollständig ausgefüllter Antrag vorliegen.
- Fremdfirmen können aber die Firmendaten einmal elektronisch ausfüllen, dann das Formular in der entsprechenden Anzahl der zu stellenden Anträge ausdrucken und die Mitarbeiter selbst die eigenen Daten manuell eintragen lassen. Für die Unterschrift des Verantwortlichen bei der Fremdfirma muss das Formular ja sowieso ausgedruckt werden.
Was ist beim Unterschreiben zu beachten?
- Handwerker/Lieferanten/Fremdfirmenmitarbeiter, die einen Ausweis beantragen, sollten das Dokument immer erst bei Abholung vor Ort von Hand unterschreiben. Eine Unterschrift vorab „i.A.“ – zum Beispiel durch einen Disponenten der Fremdfirma – ist nicht zulässig.
- Für alle gilt: Nicht akzeptiert werden eingescannte und als Bild eingefügte Unterschriften oder solche, die am PC mittels Grafikfunktion „gezeichnet“ oder Computerschriften, die getippt wurden.
- Ebenfalls nicht akzeptiert werden Unterschriften, die ursprünglich für einen anderen Antrag geleistet wurden, z.B. indem die Angaben zur Fremdfirma, zum Fremdfirmenmitarbeiter, zum Einsatz/zur Lieferung usw. im Ursprungsdokument überschrieben werden, während die Unterschrift beibehalten wird.
- Die Unterschriften sollten grundsätzlich NICHT gestempelt werden, da dies die Lesbarkeit der Unterschrift – bei großen Stempeln auch der Angaben in benachbarten Feldern – erschwert und ggf. deren Validierung verhindert. Der Antrag kann dann im schlechtesten Fall nicht bearbeitet werden und muss erneut gestellt werden.
Warum werden fotografierte Anträge nicht akzeptiert, obwohl sie richtig ausgefüllt sind?
Antragsformulare sind Urkunden und daher in einer Form zu übermitteln, die das Original unverzerrt abbildet. Ein ordentlicher Scan stellt das sicher. Fotografien enthalten immer Verzerrungen oder Unschärfen, sind schwerer automatisiert zu prüfen und anfälliger für Manipulationen. Fotos, unsaubere Kopien und Ähnliches akzeptieren wir daher – auch wenn diese danach eingescannt wurden – nicht.
Wozu berechtigt ein Sonderausweis für Fremdfirmen?
Sonderausweise berechtigen den Inhaber zu ausgewählten Sonderrechten, die der Einsatz im CHEMPARK erforderlich macht. Diese Sonderrechte sind möglich:
- Mitnahme von eigenen Gegenständen, Werkzeugen und Materialien der Fremdfirma, die im Antrag beschrieben und gelistet sind
- Mitnahme eigener Datenträger sowie eigener IT-Hardware der Fremdfirma wie Laptops oder Tablets, die im Antrag beschrieben und gelistet sind
- Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen zu dienstlichen Zwecken innerhalb des CHEMPARKs (Genehmigung durch den Auftragsverantwortlichen erforderlich)
- Mitnahme von Gegenständen, Werkzeugen und Materialien im Eigentum des Betriebs im CHEMPARK, die im Antrag beschrieben und gelistet sind und die vom Auftraggeber im CHEMPARK per Unterschrift genehmigt wurden (Genehmigung durch unterschriftsberechtigten Betriebsmitarbeiter – i.d.R. der Betriebsleiter – erforderlich)
- Mitnahme eigener Datenträger sowie IT-Hardware im Eigentum des Betriebs im CHEMPARK wie Laptops oder Tablets, die im Antrag beschrieben und gelistet sind und die vom Auftraggeber im CHEMPARK per Unterschrift genehmigt wurden (Genehmigung durch unterschriftsberechtigten Betriebsmitarbeiter – i.d.R. der Betriebsleiter – erforderlich)
Wer kann einen Sonderausweis beantragen und für wen ist das sinnvoll?
- Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die immer wieder dasselbe Werkzeug oder IT-Equipment mitführen, sollten einen Sonderausweis beantragen. Gelistete Gegenstände sind nicht mehr anmeldepflichtig. Das spart Zeit bei der Einfahrt in den CHEMPARK.
- Damit der Eigentumsnachweis bei Ausfahrtkontrolle schneller gelingt, können die gelisteten Gegenstände zusätzlich mit einem Sicherheitssiegel des CHEMPARK-Werkschutzes versehen werden. Zur Ausgabe der Sicherheitssiegel und Dokumentation der Zuordnung muss dann einmalig noch ein Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgefüllt werden.
- Ein Sonderausweis ist nicht sinnvoll, wenn wechselndes Werkzeug oder IT-Equipment mitgeführt werden muss, da nur die im Antrag gelisteten Gegenstände von der Anmeldepflicht befreit sind.
Warum müssen Werkzeuge, IT und Material überhaupt angemeldet werden und was geschieht ohne Anmeldung?
- Der Werkschutz ist verpflichtet, das Eigentum der Unternehmen im CHEMPARK zu schützen.
- Daher darf Werkzeug, IT-Equipment und Material nur dann aus dem CHEMPARK mitgenommen werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass es sich nicht um Betriebseigentum eines Unternehmens im CHEMPARK handelt. (Ausnahme: Der Betrieb im CHEMPARK genehmigt die Ausfuhr seines Eigentums mit einem eigenen Durchlassschein schriftlich.)
- Den Nachweis zu erbringen, dass z.B. ein bestimmtes Werkzeug nicht Eigentum eines Betriebs im CHEMPARK ist, ist im Nachhinein viel komplizierter als die Gegenstände vor der Einfahrt einfach anzumelden. Der Prozess ist zeitintensiv und führt zu Wartezeiten bei der Ausfahrt. Ist die Klärung nicht zeitnah möglich, verbleien unangemeldete Gegenstände bis zum Abschluss der Eigentumsklärung beim Werkschutz.
Wie erhält man eine Einfahrgenehmigung?
- Grundsätzlich gilt: Die Erteilung der Einfahrerlaubnis muss in allen Fällen durch den Auftraggeber im CHEMPARK genehmigt werden.
- Fremdfirmen können eine fahrzeugspezifische Einfahrgenehmigung beantragen, die unabhängig vom Fahrer für das Firmenfahrzeug mit dem gemeldeten Kennzeichen gilt.
- Mitarbeiter von Fremdfirmen mit Tagesausweis können die Einfahr-Erfordernis beim Check-in begründen, die Einfahrerlaubnis wird dann direkt auf dem Tagesausweis vermerkt.
Wie funktioniert der Zugang an Wochenenden, Feiertagen und nachts?
- Grundsätzlich müssen Arbeiten außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr per Formular vorangemeldet werden. Die Anmeldungen sind nur für einen befristeten Zeitraum von max. 1 Woche ab erstem Einsatzdatum gültig.
- Der Zugang ist in diesen Fällen ausschließlich über die Autohöfe möglich, da alle anderen Tore zu diesen Zeiten geschlossen sind.
- Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Der Zutritt kann dann über eine ausgewählte Drehkreuzanlage erfolgen. Dies ist jedoch nur für Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis möglich.
Welche Vorlauf-/Bearbeitungszeiten müssen berücksichtigt werden?
- Tagesausweise per Check-in ohne Voranmeldung: keine Vorlaufzeit, aber Abwicklung an der Torstelle mit Wartezeiten verbunden, da Voranmeldungen immer vorgezogen werden
- Tagesausweis per Check-in mit Voranmeldung: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
- Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
- CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Anmeldung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
- Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
Was ist unter „Auftragsverantwortlicher des CHEMPARK-Partners“ zu verstehen?
- Der Auftragsverantwortliche ist die Person in einem CHEMPARK-Betrieb, die für den Auftrag an eine Fremdfirma verantwortlich ist.
- Der Auftragsverantwortliche legitimiert den Zugang der Mitarbeitenden einer Fremdfirma zum CHEMPARK: durch seine Unterschrift bei Voranmeldungen oder durch telefonische Betätigung im Gespräch mit dem Werkschutz. Er betätigt auch die Erfordernis von Sonderberechtigungen und genehmigt die Ausstellung von festen CHEMPARK-Ausweisen für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen.
- Der Auftragsverantwortliche ist innerhalb der Organisation seines Unternehmens zur Unterschrift/Legitimierung des Fremdfirmen-Zugangs berechtigt. Eine bestimmte Funktionsbezeichnung/ein bestimmter Job-Title ist damit nicht verbunden.
Was ist unter „CHEMPARK-Partner“ zu verstehen?
CHEMPARK-Partner (CPP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen Rahmenvertrag über Leistungen mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CPP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CPP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.
Was ist unter „CHEMPARK-Servicepartner“ zu verstehen?
CHEMPARK-Servicepartner (CSP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen CHEMPARK-Servicepartnervertrag mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CSP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CSP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.
Was ist unter „Fremdfirma“ zu verstehen?
Fremdfirmen sind alle im Auftrag der CPP oder CSP im CHEMPARK tätigen Firmen, die nicht selbst CPP oder CSP sind. Fremdfirmen dürfen keine Besucher in den CHEMPARK einladen und nur mit Genehmigung des auftraggebenden CPP/CSP Nachunternehmer beauftragen und als meldende Fremdfirma Anträge für Mitarbeiter von Nachunternehmen stellen.
Was ist der Unterschied zwischen „Meldefirma“ und „Stammfirma“?
- Die Meldefirma (auch „meldende Fremdfirma“) ist die ursprünglich von einem im CHEMPARK ansässigen Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im CHEMPARK beauftragte und per Erfassungsbogen registrierte Firma, die Mitarbeiter zur Erbringung dieser Leistung per Formular (z.B. für einen Fremdfirmenausweis) meldet.
- Sind die Mitarbeiter nicht Arbeitnehmer dieser meldenden Fremdfirma, sondern einer anderen Fremdfirma – also eines Nach- oder Subunternehmens –, wird diese andere Fremdfirma als „Stammfirma“ bezeichnet (die Firma, „aus der die Mitarbeiter stammen“).
Können die Formulare auch digital signiert werden?
- Die Auftragsverantwortlichen der CHEMPARK-Partner können – bis auf den Betriebsdurchlassschein – alle Formulare auch digital signieren. Die Versendung der E-Mail muss dann aber über den E-Mailaccount des CHEMPARK-Partners erfolgen.
- Auch Fremdfirmen können digital signieren, wenn sie eine Software mit digitalem Zertifikat wie z.B. Adobe Sign verwenden. Auch hier muss der Versand des Dokuments über den eigenen E-Mailaccount der Firma erfolgen. Dabei muss der Domainname der Firma nach dem @-Zeichen stehen, d.h. keine Adressen von kommerziellen Mail-Services.
- Das geht nicht: firma-mueller@t-online.de
- Das geht: leon@firma-mueller.de
Dürfen Mitarbeiter von Fremdfirmen auch ohne Auftrag in den CHEMPARK, wenn sie z.B. ein Produkt vorstellen wollen?
Ein Mitarbeiter, der unsere Firma verlassen hat, hat seinen Ausweis für den CHEMPARK nicht zurückgegeben. Was müssen wir tun, um nicht weiter für den Ausweis zu zahlen?
- Sie können den Ausweis abmelden, indem Sie dieses Formular ausfüllen und unterschreiben: Ausweis abmelden
- Kreuzen Sie bei der Begründung an „Ausweis nicht mehr im Zugriff“
Ein Mitarbeiter hat unsere Firma verlassen, ohne seinen Ausweis für den CHEMPARK zurückzugeben. Was müssen wir tun, um nicht weiter für den Ausweis zu zahlen?
- Sie können den Ausweis abmelden, indem Sie dieses Formular ausfüllen und unterschreiben: Ausweis abmelden
- Kreuzen Sie bei der Begründung an „Ausweis nicht mehr im Zugriff“
So ist ein kostenpflichtiger Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter zwingend, soll an mehr als 3 Tagen pro Kalenderjahr im CHEMPARK gearbeitet werden.
Ein zusätzlicher kostenfreier Sonderausweis empfiehlt sich, wenn regelmäßig bestimmtes Werkzeug oder IT-Equipment in den CHEMPARK mitgenommen werden muss.
Ist die Einfahrt mit einem Firmenfahrzeug erforderlich, kann auch dafür ein kostenpflichtiger Ausweis erstellt werden.
Soll ausnahmsweise am Wochenende, nachts oder feiertags gearbeitet werden, ist eine Anmeldung erforderlich, damit der Ausweis für den gemeldeten Zeitraum freigeschaltet wird. Ist dies regelmäßig der Fall, kann eine generelle Ausnahmeregelung beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Ihre Firma oder ein für Sie tätiges Nachunternehmen muss im CHEMPARK registriert sein, bevor ein fester Ausweis beantragt werden kann. Ausnahmen sind Tagesausweise für Tageseinsätze (max. 3 Tage pro Jahr).