Access

Information for contractors
Company registration / Requirements

If staff are regularly assigned to work at CHEMPARK, the long-term check-in procedure is the right option. With proper preparation, access procedures can be speeded up and waiting times at the gate reduced. For assignments lasting more than three days per calendar year, a valid contractor’s pass is essential.

A warm welcome to CHEMPARK!

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do beforehand

Before you can apply for a permanent identity card, you must your company or the active contractor must be registered at CHEMPARK. Apply for the fee-based contractor pass in good time. If you need to enter the site in a company vehicle, please order a fee-based access pass directly.

Extra tip: If, in exceptional circumstances, at night, at weekends or on public holidays, please notify us in advance so that the pass can be activated for that period (for regular out-of-hours work, a general exemption can be applied for).

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Entrance

To ensure a smooth check-in at the gate, you will need your pre-prepared contractor ID card. If you regularly bring specific tools or IT equipment with you for work, we recommend using an additional, free special pass for the equipment. When driving onto the premises, please ensure that your vehicle pass is clearly displayed.
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Stay

Safety comes first: Please ensure that all staff members are aware of the access requirements and safety rules at CHEMPARK and strictly adhere to them throughout your stay. When moving around the site, take the most direct route to your place of work.
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Exit

Once the work is complete, please proceed to the gate to check out. Please ensure that any tools and equipment you are carrying are properly declared. We wish your staff a safe and pleasant journey home!

See you again at CHEMPARK!

  • Fremdfirmen-Mitarbeiter ohne eigenen CHEMPARK-Ausweis müssen für jeden Einsatz ein Check-in-Formular ausfüllen, um einen Tagesausweis zu erhalten. Jeder Mitarbeiter darf an maximal 3 Tagen im Kalenderjahr mit einem Tagesausweis im CHEMPARK im Einsatz sein.
  • Reine Anlieferungen/Abholungen sind beliebig oft möglich. Der Fahrer muss aber für jede Anlieferung/Abholung erneut ein Check-in-Formular ausfüllen.
  • Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis müssen grundsätzlich kein Check-in-Formular ausfüllen.
  • Die Unterschrift ist nur für Voranmeldungen zwingend. Fehlt sie, wird die Voranmeldung nicht bearbeitet und kein Tagesausweis vorbereitet. Der Zeitvorteil der Voranmeldung entfällt. Der Check-in ist dennoch möglich, aber nur als Check-in ohne Voranmeldung.
  • Beim Check-in ohne Voranmeldung muss der Auftragsverantwortliche den Einlass bei Ankunft an der Torstelle telefonisch legitimieren. Eine Unterschrift ist daher nicht nötig. Da jedoch Check-ins mit Voranmeldung immer zuerst abgewickelt werden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Unterschreiben darf ausschließlich der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden CHEMPARK-Partners oder CHEMPARK-Servicepartners.
  • Die Unterschriftsberechtigung ist innerhalb der Organisation des CHEMPARK-Unternehmens geregelt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter des CHEMPARK-Unternehmens automatisch, dass er zur Unterschrift berechtigt ist (Bestätigung der „Richtigkeit der gemachten Angaben“).
  • Der Werkschutz kann und muss aber in NEWEIS prüfen, ob der Mitarbeiter, der als Auftragsverantwortlicher unterschrieben hat, über einen gültigen
  • Fremdfirmen, die selbst im Auftrag eines Unternehmens im CHEMPARK tätig sind, dürfen den Zutritt von Mitarbeiter*innen eines Nachunternehmens nicht legitimieren.
  • Ausschließlich der Auftragsverantwortliche des Unternehmens im CHEMPARK, das den ursprünglichen Auftrag an die Fremdfirma erteilt hat, die nun wiederum ein Nachunternehmen beauftragt, darf den Zutritt von Mitarbeiter*innen dieses Nachunternehmens legitimieren.
  • Nachunternehmen dürfen niemals ohne Kenntnis und Legitimation durch ein fest im CHEMPARK ansässiges Unternehmen („CHEMPARK-Partner“ oder „CHEMPARK-Servicepartner“) im CHEMPARK tätig werden.
  • Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
  • Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
  • Die meldende Fremdfirma muss registriert sein.
  • Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
  • Für jeden einzelnen Mitarbeiter muss ein einzelner vollständig ausgefüllter Antrag vorliegen.
  • Fremdfirmen können aber die Firmendaten einmal elektronisch ausfüllen, dann das Formular in der entsprechenden Anzahl der zu stellenden Anträge ausdrucken und die Mitarbeiter selbst die eigenen Daten manuell eintragen lassen. Für die Unterschrift des Verantwortlichen bei der Fremdfirma muss das Formular ja sowieso ausgedruckt werden.
  • Handwerker/Lieferanten/Fremdfirmenmitarbeiter, die einen Ausweis beantragen, sollten das Dokument immer erst bei Abholung vor Ort von Hand unterschreiben. Eine Unterschrift vorab „i.A.“ – zum Beispiel durch einen Disponenten der Fremdfirma – ist nicht zulässig.
  • Für alle gilt: Nicht akzeptiert werden eingescannte und als Bild eingefügte Unterschriften oder solche, die am PC mittels Grafikfunktion „gezeichnet“ oder Computerschriften, die getippt wurden.
  • Ebenfalls nicht akzeptiert werden Unterschriften, die ursprünglich für einen anderen Antrag geleistet wurden, z.B. indem die Angaben zur Fremdfirma, zum Fremdfirmenmitarbeiter, zum Einsatz/zur Lieferung usw. im Ursprungsdokument überschrieben werden, während die Unterschrift beibehalten wird.
  • Die Unterschriften sollten grundsätzlich NICHT gestempelt werden, da dies die Lesbarkeit der Unterschrift – bei großen Stempeln auch der Angaben in benachbarten Feldern – erschwert und ggf. deren Validierung verhindert. Der Antrag kann dann im schlechtesten Fall nicht bearbeitet werden und muss erneut gestellt werden.
  • Antragsformulare sind Urkunden und daher in einer Form zu übermitteln, die das Original unverzerrt abbildet. Ein ordentlicher Scan stellt das sicher. Fotografien enthalten immer Verzerrungen oder Unschärfen, sind schwerer automatisiert zu prüfen und anfälliger für Manipulationen. Fotos, unsaubere Kopien und Ähnliches akzeptieren wir daher – auch wenn diese danach eingescannt wurden – nicht.

Sonderausweise berechtigen den Inhaber zu ausgewählten Sonderrechten, die der Einsatz im CHEMPARK erforderlich macht. Diese Sonderrechte sind möglich:

  • Mitnahme von eigenen Gegenständen, Werkzeugen und Materialien der Fremdfirma, die im Antrag beschrieben und gelistet sind
  • Mitnahme eigener Datenträger sowie eigener IT-Hardware der Fremdfirma wie Laptops oder Tablets, die im Antrag beschrieben und gelistet sind
  • Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen zu dienstlichen Zwecken innerhalb des CHEMPARKs (Genehmigung durch den Auftragsverantwortlichen erforderlich)
  • Mitnahme von Gegenständen, Werkzeugen und Materialien im Eigentum des Betriebs im CHEMPARK, die im Antrag beschrieben und gelistet sind und die vom Auftraggeber im CHEMPARK per Unterschrift genehmigt wurden (Genehmigung durch unterschriftsberechtigten Betriebsmitarbeiter – i.d.R. der Betriebsleiter – erforderlich)
  • Mitnahme eigener Datenträger sowie IT-Hardware im Eigentum des Betriebs im CHEMPARK wie Laptops oder Tablets, die im Antrag beschrieben und gelistet sind und die vom Auftraggeber im CHEMPARK per Unterschrift genehmigt wurden (Genehmigung durch unterschriftsberechtigten Betriebsmitarbeiter – i.d.R. der Betriebsleiter – erforderlich)
  • Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die immer wieder dasselbe Werkzeug oder IT-Equipment mitführen, sollten einen Sonderausweis beantragen. Gelistete Gegenstände sind nicht mehr anmeldepflichtig. Das spart Zeit bei der Einfahrt in den CHEMPARK.
  • Damit der Eigentumsnachweis bei Ausfahrtkontrolle schneller gelingt, können die gelisteten Gegenstände zusätzlich mit einem Sicherheitssiegel des CHEMPARK-Werkschutzes versehen werden. Zur Ausgabe der Sicherheitssiegel und Dokumentation der Zuordnung muss dann einmalig noch ein Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgefüllt werden.
  • Ein Sonderausweis ist nicht sinnvoll, wenn wechselndes Werkzeug oder IT-Equipment mitgeführt werden muss, da nur die im Antrag gelisteten Gegenstände von der Anmeldepflicht befreit sind.
  • Der Werkschutz ist verpflichtet, das Eigentum der Unternehmen im CHEMPARK zu schützen.
  • Daher darf Werkzeug, IT-Equipment und Material nur dann aus dem CHEMPARK mitgenommen werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass es sich nicht um Betriebseigentum eines Unternehmens im CHEMPARK handelt. (Ausnahme: Der Betrieb im CHEMPARK genehmigt die Ausfuhr seines Eigentums mit einem eigenen Durchlassschein schriftlich.)
  • Den Nachweis zu erbringen, dass z.B. ein bestimmtes Werkzeug nicht Eigentum eines Betriebs im CHEMPARK ist, ist im Nachhinein viel komplizierter als die Gegenstände vor der Einfahrt einfach anzumelden. Der Prozess ist zeitintensiv und führt zu Wartezeiten bei der Ausfahrt. Ist die Klärung nicht zeitnah möglich, verbleien unangemeldete Gegenstände bis zum Abschluss der Eigentumsklärung beim Werkschutz.
  • Grundsätzlich gilt: Die Erteilung der Einfahrerlaubnis muss in allen Fällen durch den Auftraggeber im CHEMPARK genehmigt werden.
  • Fremdfirmen können eine fahrzeugspezifische Einfahrgenehmigung beantragen, die unabhängig vom Fahrer für das Firmenfahrzeug mit dem gemeldeten Kennzeichen gilt.
  • Mitarbeiter von Fremdfirmen mit Tagesausweis können die Einfahr-Erfordernis beim Check-in begründen, die Einfahrerlaubnis wird dann direkt auf dem Tagesausweis vermerkt.
  • Grundsätzlich müssen Arbeiten außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr per Formular vorangemeldet werden. Die Anmeldungen sind nur für einen befristeten Zeitraum von max. 1 Woche ab erstem Einsatzdatum gültig.
  • Der Zugang ist in diesen Fällen ausschließlich über die Autohöfe möglich, da alle anderen Tore zu diesen Zeiten geschlossen sind.
  • Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Der Zutritt kann dann über eine ausgewählte Drehkreuzanlage erfolgen. Dies ist jedoch nur für Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis möglich.
  • Tagesausweise per Check-in ohne Voranmeldung: keine Vorlaufzeit, aber Abwicklung an der Torstelle mit Wartezeiten verbunden, da Voranmeldungen immer vorgezogen werden
  • Tagesausweis per Check-in mit Voranmeldung: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Anmeldung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
  • Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
  • Der Auftragsverantwortliche ist die Person in einem CHEMPARK-Betrieb, die für den Auftrag an eine Fremdfirma verantwortlich ist.
  • Der Auftragsverantwortliche legitimiert den Zugang der Mitarbeitenden einer Fremdfirma zum CHEMPARK: durch seine Unterschrift bei Voranmeldungen oder durch telefonische Betätigung im Gespräch mit dem Werkschutz. Er betätigt auch die Erfordernis von Sonderberechtigungen und genehmigt die Ausstellung von festen CHEMPARK-Ausweisen für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen.
  • Der Auftragsverantwortliche ist innerhalb der Organisation seines Unternehmens zur Unterschrift/Legitimierung des Fremdfirmen-Zugangs berechtigt. Eine bestimmte Funktionsbezeichnung/ein bestimmter Job-Title ist damit nicht verbunden.
  • CHEMPARK-Partner (CPP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen Rahmenvertrag über Leistungen mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CPP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CPP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.

  • CHEMPARK-Servicepartner (CSP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen CHEMPARK-Servicepartnervertrag mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CSP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CSP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.

  • Fremdfirmen sind alle im Auftrag der CPP oder CSP im CHEMPARK tätigen Firmen, die nicht selbst CPP oder CSP sind. Fremdfirmen dürfen keine Besucher in den CHEMPARK einladen und nur mit Genehmigung des auftraggebenden CPP/CSP Nachunternehmer beauftragen und als meldende Fremdfirma Anträge für Mitarbeiter von Nachunternehmen stellen.

  • Die Meldefirma (auch „meldende Fremdfirma“) ist die ursprünglich von einem im CHEMPARK ansässigen Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im CHEMPARK beauftragte und per Erfassungsbogen registrierte Firma, die Mitarbeiter zur Erbringung dieser Leistung per Formular (z.B. für einen Fremdfirmenausweis) meldet.
  • Sind die Mitarbeiter nicht Arbeitnehmer dieser meldenden Fremdfirma, sondern einer anderen Fremdfirma – also eines Nach- oder Subunternehmens –, wird diese andere Fremdfirma als „Stammfirma“ bezeichnet (die Firma, „aus der die Mitarbeiter stammen“).
  • Die Auftragsverantwortlichen der CHEMPARK-Partner können – bis auf den Betriebsdurchlassschein – alle Formulare auch digital signieren. Die Versendung der E-Mail muss dann aber über den E-Mailaccount des CHEMPARK-Partners erfolgen.
  • Auch Fremdfirmen können digital signieren, wenn sie eine Software mit digitalem Zertifikat wie z.B. Adobe Sign verwenden. Auch hier muss der Versand des Dokuments über den eigenen E-Mailaccount der Firma erfolgen. Dabei muss der Domainname der Firma nach dem @-Zeichen stehen, d.h. keine Adressen von kommerziellen Mail-Services.
  • Ja, wenn sie von einem CHEMPARK-Partner als Besucher eingeladen werden.
  • Der Zugang erfolgt dann aber nicht über eine Torstelle, sondern immer über den Besucherempfang.
  • Sie können den Ausweis abmelden, indem Sie dieses Formular ausfüllen und unterschreiben: Ausweis abmelden
  • Kreuzen Sie bei der Begründung an „Ausweis nicht mehr im Zugriff“
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