Access

Check-in: Daily assignment

Anyone who works at CHEMPARK for fewer than three days a year and is on a short-term assignment requires a free day pass for external contractors to gain access and enter the site. There are fixed regulations governing the import and export of materials, tools, equipment and similar items. If equipment is brought into CHEMPARK, a tool registration form is also required.

A warm welcome to CHEMPARK!

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do beforehand

To pre-register with the site security department, please contact the person responsible for the contract at CHEMPARK. The check-in form and the completion guide are available for this purpose.
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Entrance

Access to and entry into CHEMPARK are via the respective gates. You can plan your route to the relevant site directly at Addresses and opening hours. An entry permit is required to enter CHEMPARK. A valid form of identification must be presented by the person making the delivery when checking in at the gate.
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Stay

Within CHEMPARK, you should drive directly to your destination without taking any detours. The site map will help you find your way around.

The CHEMPARK traffic regulations apply on the site. Stopping and parking are only permitted in designated areas.

Once your business is completed, please exit via the nearest gate.

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Exit

Check-out takes place at the gate. This is where you can return your day pass and any special passes. Due to regular checks at the exits, there may be some waiting times.

Once you have left the CHEMPARK site, we wish you a safe and pleasant journey.

See you again at CHEMPARK!

Wenn Eigentum des Auftraggebers aus dem CHEMPARK ausgeführt werden soll, zum Beispiel für eine Reparatur, ist dafür ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Durchlassschein erforderlich. Dieser wird vom Auftraggeber bereitgestellt.

Das gilt auch für Material, das für Arbeiten im CHEMPARK vorab angeliefert, aber nicht vollständig verbraucht wurde. Auch Schrotte oder Kabelreste dürfen nur mit gültigem Durchlassschein aus dem CHEMPARK entfernt werden.

Bitte beachten:

  • Es gelten ausschließlich die offiziellen CHEMPARK-Durchlassscheine mit laufender Nummer. Ein Muster ist unten abgebildet. Andere Dokumente, auch mit Logo oder Stempel des Auftraggebers, werden nicht akzeptiert.
  • Der Durchlassschein ist vor der Ausfahrt unaufgefordert vorzulegen. Durchlassscheine, die erst im Rahmen einer Kontrolle gezeigt werden, gelten als Verstoß gegen die CHEMPARK-Ordnung.
  • Liegt kein gültiger Durchlassschein vor, muss der Ausfuhrversuch als mögliches Eigentumsdelikt behandelt und zur Anzeige gebracht werden.

Eigenes Werkzeug, IT-Equipment oder Material muss vor der Einfahrt in den CHEMPARK angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt ab einem Richtwert von ca. 500 Euro je Einzelgegenstand. Handys sind nicht anmeldepflichtig.

Die Anmeldung erfolgt direkt an der Torstelle mit einem Werkzeuganmeldeschein, dem Anmelde- und Durchlassschein für Werkzeuge, Materialien und IT zur Mitnahme in den CHEMPARK durch Fach- und Fremdfirmen.

Wird lediglich ein Laptop oder Tablet mitgeführt, ist kein Werkzeuganmeldeschein erforderlich. In diesem Fall genügt es, die Seriennummer im entsprechenden Feld des Check-in-Formulars einzutragen.

Wichtig ist:

  • Der Werkzeuganmeldeschein muss bei der Ausfahrt aus dem CHEMPARK unaufgefordert an der Torstelle vorgezeigt werden. Ohne Verwendung von Werkschutz-Sicherheitssiegeln ist er nur einmal gültig. Sollen Materialien häufiger ein- oder ausgeführt werden, ist ein Sicherheitssiegel erforderlich.
  • Auch für nicht anmeldepflichtige Gegenstände sollte ein Eigentumsnachweis mitgeführt oder vor der Einfahrt eine Anmeldung vorgenommen werden. Unangemeldetes Material, das bei einer Kontrolle entdeckt wird, wird bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse vom Werkschutz einbehalten.
  • Tagesausweise dürfen für den gleichen Mitarbeiter für maximal 3 Tage innerhalb eines Jahres ausgestellt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die 3 Tage direkt aufeinander folgen oder für einzelne völlig unterschiedliche Daten beantragt werden.
  • Ist der Zeitrahmen von 3 Tagen ausgeschöpft, muss ein Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter im Ausweisbüro beantragt werden.
  • Die Regel gilt für den gesamten CHEMPARK.
  • Entscheidend ist immer der Kalendertag, nicht der Standort. Ob am gleichen Tag ein achtstündiger Einsatz z.B. in Dormagen erfolgt oder insgesamt drei Einsätze an verschiedenen Standorten: Am Ende ist einer (1) von drei (3) Tagesausweisen „verbraucht“.

  • Wer nicht aus einem EU- oder Schengenstaat kommt, muss damit rechnen, dass Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis kontrolliert werden. Beides sollte daher immer mitgeführt werden.
  • Eine Auflistung der EU- und Schengenstaaten und detaillierte Beschreibung der akzeptierten Ausweisdokumente finden Sie hier: Zutrittsvoraussetzungen und Prozessbeschreibung
  • Die Unterschrift ist nur für Voranmeldungen zwingend. Fehlt sie, wird die Voranmeldung nicht bearbeitet und kein Tagesausweis vorbereitet. Der Zeitvorteil der Voranmeldung entfällt. Der Check-in ist dennoch möglich, aber nur als Check-in ohne Voranmeldung.
  • Beim Check-in ohne Voranmeldung muss der Auftragsverantwortliche den Einlass bei Ankunft an der Torstelle telefonisch legitimieren. Eine Unterschrift ist daher nicht nötig. Da jedoch Check-ins mit Voranmeldung immer zuerst abgewickelt werden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Der Werkschutz ist verpflichtet, das Eigentum der Unternehmen im CHEMPARK zu schützen.
  • Daher darf Werkzeug, IT-Equipment und Material nur dann aus dem CHEMPARK mitgenommen werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass es sich nicht um Betriebseigentum eines Unternehmens im CHEMPARK handelt. (Ausnahme: Der Betrieb im CHEMPARK genehmigt die Ausfuhr seines Eigentums mit einem eigenen Durchlassschein schriftlich.)
  • Den Nachweis zu erbringen, dass z.B. ein bestimmtes Werkzeug nicht Eigentum eines Betriebs im CHEMPARK ist, ist im Nachhinein viel komplizierter als die Gegenstände vor der Einfahrt einfach anzumelden. Der Prozess ist zeitintensiv und führt zu Wartezeiten bei der Ausfahrt. Ist die Klärung nicht zeitnah möglich, verbleiben unangemeldete Gegenstände bis zum Abschluss der Eigentumsklärung beim Werkschutz.
  • Sicherheitssiegel sind an der Torstelle erhältlich. Der Werkschutz händigt für jeden im Werkzeuganmeldeschein eingetragenen Gegenstand ein eigenes Siegel aus und trägt die Nummer in die Liste auf dem Schein ein.
  • Der Fremdfirmen-Mitarbeiter bringt die Sicherheitssiegel am entsprechenden Gegenstand an und fährt dann an der Schranke vor.
  • Der Werkschutz kontrolliert die korrekte Anbringung und Zuordnung der Sicherheitssiegel, unterschreibt, stempelt und kopiert den Werkzeuganmeldeschein. Dann händigt er das Original aus.
  • Der unterschriebene und gestempelte Werkzeuganmeldeschein kann dann beim nächsten Mal in Verbindung mit den Siegeln wieder verwendet werden. Eine erneute Anmeldung der gelisteten und mit Siegeln versehenen Werkzeuge ist nicht mehr erforderlich.
  • Nein. Auch wenn der Richtwert von 500 EUR überstiegen wird, sind Smartphones von der Anmeldepflicht befreit.

  • Sicherheitssiegel werden nur entsprechend der Anzahl der gelisteten Gegenstände auf dem Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgegeben.
  • Die korrekte Anbringung und Zuordnung muss direkt vor Ort kontrolliert und per Unterschrift und Stempel durch den Werkschutz dokumentiert werden.
  • Für den ganzen CHEMPARK mit allen drei Standorten.
  • Ja. Die Siegel können rückstandslos entfernt werden, allerdings nicht ohne dabei selbst zerstört/beschädigt zu werden. Sie können also nicht umgeklebt werden.

  • Nein. Für alles, was im CHEMPARK verbleibt, reicht ein Lieferschein aus.

Die Einfahrt ist – außer für Anlieferer/Abholer – nicht vorgesehen, jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich:

  • wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Material für ihren Einsatz im CHEMPARK mitführen müssen (Werkzeuganmeldeschein erforderlich!).
  • wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Geräte z.B. zur Reparaturzwecken aus dem CHEMPARK mitnehmen müssen (Durchlassschein für Betriebszwecke erforderlich!).
  • Zur Einfahrt von Fremdfirmen-Mitarbeitern mit Tagesausweis ist die Begründung auf dem Check-in-Formular auszufüllen und nachzuweisen.
  • Fremdfirmen, die selbst im Auftrag eines Unternehmens im CHEMPARK tätig sind, dürfen den Zutritt von Mitarbeiter*innen eines Nachunternehmens nicht legitimieren.
  • Ausschließlich der Auftragsverantwortliche des Unternehmens im CHEMPARK, das den ursprünglichen Auftrag an die Fremdfirma erteilt hat, die nun wiederum ein Nachunternehmen beauftragt, darf den Zutritt von Mitarbeiter*innen dieses Nachunternehmens legitimieren.
  • Nachunternehmen dürfen niemals ohne Kenntnis und Legitimation durch ein fest im CHEMPARK ansässiges Unternehmen („CHEMPARK-Partner“ oder „CHEMPARK-Servicepartner“) im CHEMPARK tätig werden.
  • Der Auftragsverantwortliche ist die Person in einem CHEMPARK-Betrieb, die für den Auftrag an eine Fremdfirma verantwortlich ist.
  • Der Auftragsverantwortliche legitimiert den Zugang der Mitarbeitenden einer Fremdfirma zum CHEMPARK: durch seine Unterschrift bei Voranmeldungen oder durch telefonische Betätigung im Gespräch mit dem Werkschutz. Er betätigt auch die Erfordernis von Sonderberechtigungen und genehmigt die Ausstellung von festen CHEMPARK-Ausweisen für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen.
  • Der Auftragsverantwortliche ist innerhalb der Organisation seines Unternehmens zur Unterschrift/Legitimierung des Fremdfirmen-Zugangs berechtigt. Eine bestimmte Funktionsbezeichnung/ein bestimmter Job-Title ist damit nicht verbunden.
  • Es findet aber eine kurze Sicherheitsunterweisung statt, bei der der Werkschutz auf die wichtigsten Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie die Verkehrsordnung CHEMPARK aufmerksam macht.
  • Die Sicherheitsinformationen werden schriftlich ausgehändigt und sind in 20 Fremdsprachen verfügbar.
  • Ein Film zur Sicherheitsunterweisung ist zudem online abrufbar.
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