Access

ID cards for staff from external firms / contractors

Anyone who works at CHEMPARK for more than three days a year requires a fee-based Auswpermit for external contractor staff.

There are fixed regulations governing the import and export of materials, tools, equipment and similar items. If the same equipment is regularly brought into CHEMPARK, a free special pass is also required. Otherwise, a tool registration form is sufficient.

A warm welcome to CHEMPARK!

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Advance registration

To ensure that your ID card can be issued without delay, please ensure that all application forms are completed in full. Please also allow for the standard processing times.

To collect the permit from the permit office, a fixed appointment for collection must be arranged in advance.

If access by vehicle is required, the company can apply in advance for a paid access permit for the company vehicle.
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Entrance

The prepared ID card can be collected from the ID card office on the agreed date. To enter the site in a company vehicle, a vehicle-specific access permit is required. Personalised, non-vehicle-specific permits are not available.

A tool registration form is required at check-in for any tools or equipment being brought onto the premises. For regular visits, a free special pass for the equipment can be applied for in advance.

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Stay

Safety is the top priority at CHEMPARK. Therefore, the access requirements and safety rules must be carefully noted in advance and observed throughout your entire stay.

The external contractor’s ID card must be worn in a clearly visible position at all times whilst on site.

 

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Exit

Check-out takes place at the gate. Please note: There are strict regulations governing the import and export of materials, tools and equipment. Regular checks are carried out at the gates.

We wish you a safe and pleasant onward journey.

See you again at CHEMPARK!

If you wish to remove your client’s property from CHEMPARK (e.g. for repair), your client must provide you with a fully completed and signed pass. This also applies to materials that were delivered in advance for your work but have not been fully used. You are not permitted to remove scrap or cable remnants from CHEMPARK without a pass. Please note:
  • Only official CHEMPARK access permits with a serial number are valid. A sample access permit is shown below. We do not accept any other documents – including those bearing your client’s logo and stamp.
  • You must present the pass without being asked before leaving the site.
  • Passes that are only presented during an inspection will be recorded as a breach of the CHEMPARK regulations. In the absence of a pass, we are obliged to report any attempts to remove materials from the site as a property offence.
Muster eines Durchlassschein
If you bring your own tools, IT equipment or materials into CHEMPARK, you must declare them before entering. The declaration requirement applies to items with a value of approximately 500 EUR or more per item. Mobile phones do not need to be declared. Registration takes place directly at the gate using a tool registration form (registration/access permit for tools, materials and IT equipment to be brought into CHEMPARK by specialist and external companies). If you are bringing no more than one laptop or tablet, you do not need a tool registration form. It is sufficient to enter the serial number in the relevant field on the check-in form. Please note:
  • The tool registration form must be presented at the gate office upon leaving CHEMPARK without being asked. It is valid only once without the use of plant security seals. If materials are to be brought in or taken out more frequently, the use of a security seal is mandatory.
  • As a general rule, you should carry proof of ownership for items not subject to declaration or declare these before entering the site. Undeclared materials discovered during an inspection will be confiscated by plant security until ownership has been clarified.
  • Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
  • Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
  • Die meldende Fremdfirma muss registriert sein (Formular „Erfassungsbogen für meldende Fremdfirma“).
  • Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
  • Wer nicht aus einem EU- oder Schengenstaat kommt, muss damit rechnen, dass Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis kontrolliert werden. Beides sollte daher immer mitgeführt werden.
  • Eine Auflistung der EU- und Schengenstaaten und detaillierte Beschreibung der akzeptierten Ausweisdokumente finden Sie hier: Zutrittsvoraussetzungen
  • Fremdfirmen-Mitarbeiter mit einem festen Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter müssen grundsätzlich kein Check-in-Formular ausfüllen.
  • Check-in-Formulare sind nur für Tageseinsätze und Lieferungen/Abholungen erforderlich.
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten müssen immer separat per Formular vorangemeldet werden – auch wenn alle einen eigenen Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter haben. Die Anmeldung gilt jeweils für maximal 1 Woche.
  • Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden.
  • Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die immer wieder dasselbe Werkzeug oder IT-Equipment mitführen, sollten einen Sonderausweis beantragen. Gelistete Gegenstände sind nicht mehr anmeldepflichtig. Das spart Zeit bei der Einfahrt in den CHEMPARK.
  • Damit der Eigentumsnachweis bei Ausfahrtkontrolle schneller gelingt, können die gelisteten Gegenstände zusätzlich mit einem Sicherheitssiegel des CHEMPARK-Werkschutzes versehen werden. Zur Ausgabe der Sicherheitssiegel und Dokumentation der Zuordnung muss dann einmalig noch ein Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgefüllt werden.
  • Wenn das mitgeführte Werkzeug oder IT-Equipment im Sonderausweis-Antrag gelistet ist, ist ein Sicherheitssiegel nicht notwendig. Wir empfehlen dennoch, ein Sicherheitssiegel zu verwenden. Der Aufwand fällt nur einmal an und spart dann bei jeder Ausfahrtkontrolle wertvolle Zeit.

  • Der Werkzeuganmeldeschein kann vor vorab runtergeladen und ausgefüllt werden.
  • Bei Ankunft am Tor händigt der Werkschutz für jeden gelisteten Gegenstand auf dem Werkzeuganmeldeschein ein Sicherheitssiegel aus und trägt die Nummer des Siegels ein.
  • Anschließend bringt der Fremdfirmen-Mitarbeiter die Siegel entsprechend der Zuordnung auf dem Werkzeuganmeldeschein selbst an. An bzw. hinter der Schranke wird dann kurz kontrolliert, ob die Zuordnung stimmt.
  • Der Werkschutz ist verpflichtet, das Eigentum der Unternehmen im CHEMPARK zu schützen.
  • Daher darf Werkzeug, IT-Equipment und Material nur dann aus dem CHEMPARK mitgenommen werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass es sich nicht um Betriebseigentum eines Unternehmens im CHEMPARK handelt. (Ausnahme: Der Betrieb im CHEMPARK genehmigt die Ausfuhr seines Eigentums mit einem eigenen Durchlassschein schriftlich.)
  • Den Nachweis zu erbringen, dass z.B. ein bestimmtes Werkzeug nicht Eigentum eines Betriebs im CHEMPARK ist, ist im Nachhinein viel komplizierter als die Gegenstände vor der Einfahrt einfach anzumelden. Der Prozess ist zeitintensiv und führt zu Wartezeiten bei der Ausfahrt. Ist die Klärung nicht zeitnah möglich, verbleien unangemeldete Gegenstände bis zum Abschluss der Eigentumsklärung beim Werkschutz.
  • Sicherheitssiegel sind an der Torstelle erhältlich. Der Werkschutz händigt für jeden im Werkzeuganmeldeschein eingetragenen Gegenstand ein eigenes Siegel aus und trägt die Nummer in die Liste auf dem Schein ein.
  • Der Fremdfirmen-Mitarbeiter bringt die Sicherheitssiegel am entsprechenden Gegenstand an und fährt dann an der Schranke vor.
  • Der Werkschutz kontrolliert die korrekte Anbringung und Zuordnung der Sicherheitssiegel, unterschreibt, stempelt und kopiert den Werkzeuganmeldeschein. Dann händigt er das Original aus.
  • Der unterschriebene und gestempelte Werkzeuganmeldeschein kann dann beim nächsten Mal in Verbindung mit den Siegeln wieder verwendet werden. Eine erneute Anmeldung der gelisteten und mit Siegeln versehenen Werkzeuge ist nicht mehr erforderlich.
  • Sicherheitssiegel werden nur entsprechend der Anzahl der gelisteten Gegenstände auf dem Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgegeben.
  • Die korrekte Anbringung und Zuordnung muss direkt vor Ort kontrolliert und per Unterschrift und Stempel durch den Werkschutz dokumentiert werden.
  • Für den ganzen CHEMPARK mit allen drei Standorten.
  • Ja. Die Siegel können rückstandslos entfernt werden, allerdings nicht ohne dabei selbst zerstört/beschädigt zu werden. Sie können also nicht umgeklebt werden.

  • Ja. Die Anmeldepflicht gilt auch in diesem Fall. Spätestens bei der Ausfuhr aus dem CHEMPARK müssen die Eigentumsverhältnisse transparent sein, sonst kann das Werkzeug erst einmal nicht mitgenommen werden.

  • Das Sicherheitssiegel ist eine Ergänzung zum Werkzeuganmeldeschein oder zum Sonderausweis. Es erleichtert und beschleunigt die Kontrolle bei der Ausfahrt.
  • Das Sicherheitssiegel allein reicht nicht, um den Eigentumsnachweis zu führen. Es gilt nur in Verbindung mit dem vom Werkschutz gestempelten und unterschriebenen Werkzeuganmeldeschein, mit dem es ausgegeben wurde.
  • Wer einen Sonderausweis hat, muss den Werkzeuganmeldeschein nicht mitführen. Er ist elektronisch im System hinterlegt.
  • Nein. Für alles, was im CHEMPARK verbleibt, reicht ein Lieferschein aus.

  • Ja. Als Eigentumsnachweis bei der Ausfahrt funktioniert nur das CHEMPARK-Sicherheitssiegel.
  • Werkzeug, das grundsätzlich für Ex-Zonen zugelassen ist, verliert seine Eignung nicht durch das Aufkleben des Siegels und darf dort verwendet werden.
  • Werkzeug, das nicht für Ex-Zonen geeignet ist, darf natürlich auch mit Siegel nicht in Ex-Zonen eingeführt werden.
  • Der CHEMPARK-Betrieb muss dazu einen Betriebsdurchlassschein ausstellen. Im Begründungsfeld kann dann „Ausfuhr von CHEMPARK-externem Leihgerät“ eingetragen werden.

  • Die Regelung gilt nur für die Einfahrt in den CHEMPARK und nur für Mitarbeiter mit eigenem Fremdfirmen-Ausweis.
  • Mitarbeiter mit Tagesausweis können die Drehkreuze nicht passieren und bleiben daher beim Durchfahren des Tores im Fahrzeug.
  • Bei der Ausfahrt dürfen alle Insassen im Fahrzeug bleiben.

Die Einfahrt ist – außer für Anlieferer/Abholer – zunächst nicht vorgesehen, jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich:

  • wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Material für ihren Einsatz im CHEMPARK mitführen müssen (Werkzeuganmeldeschein erforderlich!).
  • wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Geräte z.B. zur Reparaturzwecken aus dem CHEMPARK mitnehmen müssen (Durchlassschein für Betriebszwecke erforderlich!).
  • Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die aber keine Einfahrgenehmigung für das Firmenfahrzeug haben, können sich an der Torstelle einen Fahrzeugdurchlassschein ausstellen lassen. Eine Voranmeldung ist dafür jedoch nicht vorgesehen, sodass Wartezeiten entstehen können. Der Fahrzeugdurchlassschein wird direkt aus dem Ausweissystem gedruckt. Eine Begründung ist zwingend.
  • Ist die Einfahrt in den CHEMPARK nicht nur gelegentlich, sondern öfter erforderlich, empfehlen wir daher die Beantragung einer festen Einfahrgenehmigung für ein Firmenfahrzeug.
  • Grundsätzlich gilt: Die Erteilung der Einfahrerlaubnis muss in allen Fällen durch den Auftraggeber im CHEMPARK genehmigt werden.
  • Fremdfirmen können eine fahrzeugspezifische Einfahrgenehmigung beantragen, die unabhängig vom Fahrer für das Fahrzeug mit dem gemeldeten Kennzeichen gilt.
  • Personenspezifische Einfahrgenehmigungen, die unabhängig vom Fahrzeug gelten, sind für Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht vorgesehen.
  • Außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr sind Ausweise für Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht freigeschaltet. Ein Zugang – z.B. über die Drehkreuze – ist dann nicht möglich.
  • Müssen Arbeiten außerhalb dieses Zeitfensters erledigt werden, muss der Auftragsverantwortliche im CHEMPARK diese vorab per Formular anmelden. Die Ausweise werden dann für einen befristeten Zeitraum von max. 1 Woche ab erstem Einsatzdatum freigeschaltet.
  • Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Der Zutritt kann dann über eine ausgewählte Drehkreuzanlage erfolgen.
  • Ist die Einfahrt mit einem Firmenfahrzeug notwendig, kann nur der Autohof genutzt werden, da alle anderen Tore zu diesen Zeiten geschlossen sind.
  • CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmenmitarbeiter, Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Beantragung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
  • In dringenden Fällen kann über den Quick-Service auch eine sofortige Ausweis-Erstellung gebucht werden. Die kostenpflichtige Option findet sich in dem jeweiligen Formular: Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter, Sonderausweis
  • Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
  • Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
  • Der Auftragsverantwortliche ist die Person in einem CHEMPARK-Betrieb, die für den Auftrag an eine Fremdfirma verantwortlich ist.
  • Der Auftragsverantwortliche legitimiert den Zugang der Mitarbeitenden einer Fremdfirma zum CHEMPARK: mit seiner Unterschrift genehmigt er die Ausstellung von festen CHEMPARK-Ausweisen für Fremdfirmen-Mitarbeiter oder betätigt die Erfordernis eines Sonderausweises.
  • Der Auftragsverantwortliche ist innerhalb der Organisation seines Unternehmens zur Unterschrift/Legitimierung des Fremdfirmen-Zugangs berechtigt. Eine bestimmte Funktionsbezeichnung/ein bestimmter Job-Titel ist damit nicht verbunden.
  • CHEMPARK-Partner (CPP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen Rahmenvertrag über Leistungen mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CPP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CPP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.

  • CHEMPARK-Servicepartner (CSP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen CHEMPARK-Servicepartnervertrag mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CSP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CSP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.

  • Fremdfirmen sind alle im Auftrag der im CHEMPARK ansässigen Unternehmen (CHEMPARK-Partner oder -Servicepartner bzw. CPP/CSP), die nicht selbst CPP oder CSP sind. Fremdfirmen dürfen keine Besucher in den CHEMPARK einladen und nur mit Genehmigung des auftraggebenden CPP/CSP Nachunternehmer beauftragen und als meldende Fremdfirma Anträge für Mitarbeiter von Nachunternehmen stellen.

  • Die Meldefirma (auch „meldende Fremdfirma“) ist die ursprünglich von einem CHEMPARK-Partner oder -Servicepartner (CPP/CSP) mit der Erbringung von Leistungen im CHEMPARK beauftragte und per Erfassungsbogen registrierte Firma, die Mitarbeiter zur Erbringung dieser Leistung per Formular (z.B. für einen Fremdfirmenausweis) meldet.
  • Sind die Mitarbeiter nicht Arbeitnehmer dieser meldenden Fremdfirma, sondern einer anderen Fremdfirma – also eines Nach- oder Subunternehmens –, wird diese andere Fremdfirma als „Stammfirma“ bezeichnet (die Firma, „aus der die Mitarbeiter stammen“).
  • Es findet aber eine kurze Sicherheitsunterweisung statt, bei der der Werkschutz auf die wichtigsten Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie die Verkehrsordnung CHEMPARK aufmerksam macht.
  • Die Sicherheitsinformationen werden schriftlich ausgehändigt und sind in 20 Fremdsprachen verfügbar.
  • Sie sind auch als animierte Sicherheitsunterweisung
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