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ID cards for staff from external firms / contractors
Anyone who works at CHEMPARK for more than three days a year requires a fee-based Auswpermit for external contractor staff.
There are fixed regulations governing the import and export of materials, tools, equipment and similar items. If the same equipment is regularly brought into CHEMPARK, a free special pass is also required. Otherwise, a tool registration form is sufficient.Quick access
A warm welcome to CHEMPARK!
Advance registration
To ensure that your ID card can be issued without delay, please ensure that all application forms are completed in full. Please also allow for the standard processing times.
To collect the permit from the permit office, a fixed appointment for collection must be arranged in advance.
If access by vehicle is required, the company can apply in advance for a paid access permit for the company vehicle.Entrance
The prepared ID card can be collected from the ID card office on the agreed date. To enter the site in a company vehicle, a vehicle-specific access permit is required. Personalised, non-vehicle-specific permits are not available.
A tool registration form is required at check-in for any tools or equipment being brought onto the premises. For regular visits, a free special pass for the equipment can be applied for in advance.
Stay
Safety is the top priority at CHEMPARK. Therefore, the access requirements and safety rules must be carefully noted in advance and observed throughout your entire stay.
The external contractor’s ID card must be worn in a clearly visible position at all times whilst on site.
Exit
Check-out takes place at the gate. Please note: There are strict regulations governing the import and export of materials, tools and equipment. Regular checks are carried out at the gates.
We wish you a safe and pleasant onward journey.
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Important information regarding ID card applications:
ID cards for external companies can only be applied for once your company has been fully registered and a valid contract with Currenta (CUR) is in place. - External Company Registration
- Weitere Infos
See you again at CHEMPARK!
Lost ID card / Apply for a replacement
Remove the client’s property from CHEMPARK
- Only official CHEMPARK access permits with a serial number are valid. A sample access permit is shown below. We do not accept any other documents – including those bearing your client’s logo and stamp.
- You must present the pass without being asked before leaving the site.
- Passes that are only presented during an inspection will be recorded as a breach of the CHEMPARK regulations. In the absence of a pass, we are obliged to report any attempts to remove materials from the site as a property offence.
Bringing your own materials into CHEMPARK
- The tool registration form must be presented at the gate office upon leaving CHEMPARK without being asked. It is valid only once without the use of plant security seals. If materials are to be brought in or taken out more frequently, the use of a security seal is mandatory.
- As a general rule, you should carry proof of ownership for items not subject to declaration or declare these before entering the site. Undeclared materials discovered during an inspection will be confiscated by plant security until ownership has been clarified.
All documents
FAQ
Welche Voraussetzungen gibt es, um einen dauerhaften CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmenmitarbeiter zu erhalten?
- Der Auftragsverantwortliche des auftraggebenden Unternehmens im CHEMPARK muss den Antrag genehmigen.
- Die verantwortliche Person der meldenden Fremdfirma – das ist die Fremdfirma, die den Mitarbeiter einsetzen will – muss den Antrag genehmigen.
- Die meldende Fremdfirma muss registriert sein (Formular „Erfassungsbogen für meldende Fremdfirma“).
- Falls der Mitarbeiter einer Nachunternehmerfirma (Stammfirma) angehört, müssen auch deren Daten im Antrag eingetragen sein.
Müssen Ausländer bei der Identitätsprüfung auch eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis vorlegen?
- Wer nicht aus einem EU- oder Schengenstaat kommt, muss damit rechnen, dass Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis kontrolliert werden. Beides sollte daher immer mitgeführt werden.
- Eine Auflistung der EU- und Schengenstaaten und detaillierte Beschreibung der akzeptierten Ausweisdokumente finden Sie hier: Zutrittsvoraussetzungen
Müssen Mitarbeiter von Fremdfirmen jedes Mal ein Check-in-Formular ausfüllen?
- Fremdfirmen-Mitarbeiter mit einem festen Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter müssen grundsätzlich kein Check-in-Formular ausfüllen.
- Check-in-Formulare sind nur für Tageseinsätze und Lieferungen/Abholungen erforderlich.
Wann müssen Einsätze auch für Fremdfirmen-Mitarbeiter mit festem Ausweis vorangemeldet werden?
- Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten müssen immer separat per Formular vorangemeldet werden – auch wenn alle einen eigenen Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter haben. Die Anmeldung gilt jeweils für maximal 1 Woche.
- Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden.
Wer kann einen Sonderausweis beantragen und für wen ist das sinnvoll?
- Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die immer wieder dasselbe Werkzeug oder IT-Equipment mitführen, sollten einen Sonderausweis beantragen. Gelistete Gegenstände sind nicht mehr anmeldepflichtig. Das spart Zeit bei der Einfahrt in den CHEMPARK.
- Damit der Eigentumsnachweis bei Ausfahrtkontrolle schneller gelingt, können die gelisteten Gegenstände zusätzlich mit einem Sicherheitssiegel des CHEMPARK-Werkschutzes versehen werden. Zur Ausgabe der Sicherheitssiegel und Dokumentation der Zuordnung muss dann einmalig noch ein Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgefüllt werden.
Brauchen Fremdfirmen-Mitarbeiter ein Sicherheitssiegel, wenn sie schon einen Sonderausweis haben?
Wenn das mitgeführte Werkzeug oder IT-Equipment im Sonderausweis-Antrag gelistet ist, ist ein Sicherheitssiegel nicht notwendig. Wir empfehlen dennoch, ein Sicherheitssiegel zu verwenden. Der Aufwand fällt nur einmal an und spart dann bei jeder Ausfahrtkontrolle wertvolle Zeit.
Wie soll der Prozess mit den Sicherheitssiegeln funktionieren, wenn eine große Anzahl an Werkzeugen und Material mitgenommen werden muss?
- Der Werkzeuganmeldeschein kann vor vorab runtergeladen und ausgefüllt werden.
- Bei Ankunft am Tor händigt der Werkschutz für jeden gelisteten Gegenstand auf dem Werkzeuganmeldeschein ein Sicherheitssiegel aus und trägt die Nummer des Siegels ein.
- Anschließend bringt der Fremdfirmen-Mitarbeiter die Siegel entsprechend der Zuordnung auf dem Werkzeuganmeldeschein selbst an. An bzw. hinter der Schranke wird dann kurz kontrolliert, ob die Zuordnung stimmt.
Warum müssen Werkzeuge, IT und Material überhaupt angemeldet werden und was geschieht ohne Anmeldung?
- Der Werkschutz ist verpflichtet, das Eigentum der Unternehmen im CHEMPARK zu schützen.
- Daher darf Werkzeug, IT-Equipment und Material nur dann aus dem CHEMPARK mitgenommen werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass es sich nicht um Betriebseigentum eines Unternehmens im CHEMPARK handelt. (Ausnahme: Der Betrieb im CHEMPARK genehmigt die Ausfuhr seines Eigentums mit einem eigenen Durchlassschein schriftlich.)
- Den Nachweis zu erbringen, dass z.B. ein bestimmtes Werkzeug nicht Eigentum eines Betriebs im CHEMPARK ist, ist im Nachhinein viel komplizierter als die Gegenstände vor der Einfahrt einfach anzumelden. Der Prozess ist zeitintensiv und führt zu Wartezeiten bei der Ausfahrt. Ist die Klärung nicht zeitnah möglich, verbleien unangemeldete Gegenstände bis zum Abschluss der Eigentumsklärung beim Werkschutz.
Wie funktioniert die Mehrfach-Verwendung des Werkzeuganmeldescheins mit Sicherheitssiegeln?
- Sicherheitssiegel sind an der Torstelle erhältlich. Der Werkschutz händigt für jeden im Werkzeuganmeldeschein eingetragenen Gegenstand ein eigenes Siegel aus und trägt die Nummer in die Liste auf dem Schein ein.
- Der Fremdfirmen-Mitarbeiter bringt die Sicherheitssiegel am entsprechenden Gegenstand an und fährt dann an der Schranke vor.
- Der Werkschutz kontrolliert die korrekte Anbringung und Zuordnung der Sicherheitssiegel, unterschreibt, stempelt und kopiert den Werkzeuganmeldeschein. Dann händigt er das Original aus.
- Der unterschriebene und gestempelte Werkzeuganmeldeschein kann dann beim nächsten Mal in Verbindung mit den Siegeln wieder verwendet werden. Eine erneute Anmeldung der gelisteten und mit Siegeln versehenen Werkzeuge ist nicht mehr erforderlich.
Können Sicherheitssiegel vorab ausgegeben werden, um den Prozess am Tor zu beschleunigen?
- Sicherheitssiegel werden nur entsprechend der Anzahl der gelisteten Gegenstände auf dem Werkzeuganmeldeschein an der Torstelle ausgegeben.
- Die korrekte Anbringung und Zuordnung muss direkt vor Ort kontrolliert und per Unterschrift und Stempel durch den Werkschutz dokumentiert werden.
Gelten die Sicherheitssiegel nur für den Standort, an dem sie ausgegeben wurden, oder für den ganzen CHEMPARK?
- Für den ganzen CHEMPARK mit allen drei Standorten.
Lassen sich die Sicherheitssiegel wieder entfernen, ohne dass Rückstände am Werkzeug bleiben?
Ja. Die Siegel können rückstandslos entfernt werden, allerdings nicht ohne dabei selbst zerstört/beschädigt zu werden. Sie können also nicht umgeklebt werden.
Müssen auch Fremdfirmen, die bereits Werkzeug im CHEMPARK haben, dieses anmelden?
Ja. Die Anmeldepflicht gilt auch in diesem Fall. Spätestens bei der Ausfuhr aus dem CHEMPARK müssen die Eigentumsverhältnisse transparent sein, sonst kann das Werkzeug erst einmal nicht mitgenommen werden.
Ersetzt das Sicherheitssiegel den Sonderausweis?
- Das Sicherheitssiegel ist eine Ergänzung zum Werkzeuganmeldeschein oder zum Sonderausweis. Es erleichtert und beschleunigt die Kontrolle bei der Ausfahrt.
- Das Sicherheitssiegel allein reicht nicht, um den Eigentumsnachweis zu führen. Es gilt nur in Verbindung mit dem vom Werkschutz gestempelten und unterschriebenen Werkzeuganmeldeschein, mit dem es ausgegeben wurde.
- Wer einen Sonderausweis hat, muss den Werkzeuganmeldeschein nicht mitführen. Er ist elektronisch im System hinterlegt.
Brauchen Ersatzteile, die in einem CHEMPARK-Betrieb installiert werden sollen, ein Sicherheitssiegel bei der Einfahrt?
Nein. Für alles, was im CHEMPARK verbleibt, reicht ein Lieferschein aus.
Brauchen Fremdfirmen, die ihre eigenen Werkzeuge bereits mit einer eigenen Kennzeichnung als ihr Eigentum gekennzeichnet haben, dennoch ein Sicherheitssiegel?
- Ja. Als Eigentumsnachweis bei der Ausfahrt funktioniert nur das CHEMPARK-Sicherheitssiegel.
Dürfen Werkzeuge, die mit den CHEMPARK-Sicherheitssiegeln gekennzeichnet sind, noch in EX-Zonen mitgenommen werden?
- Werkzeug, das grundsätzlich für Ex-Zonen zugelassen ist, verliert seine Eignung nicht durch das Aufkleben des Siegels und darf dort verwendet werden.
- Werkzeug, das nicht für Ex-Zonen geeignet ist, darf natürlich auch mit Siegel nicht in Ex-Zonen eingeführt werden.
Wie können Fremdfirmen Leihgeräte abholen, die vorab in den CHEMPARK geliefert wurden und nach Einsatzende wieder aus dem CHEMPARK ausgeführt werden sollen?
Der CHEMPARK-Betrieb muss dazu einen Betriebsdurchlassschein ausstellen. Im Begründungsfeld kann dann „Ausfuhr von CHEMPARK-externem Leihgerät“ eingetragen werden.
Stimmt es, dass nur Fahrer beim Durchfahren des Tores im Fahrzeug bleiben dürfen und Beifahrer durchs Drehkreuz müssen?
- Die Regelung gilt nur für die Einfahrt in den CHEMPARK und nur für Mitarbeiter mit eigenem Fremdfirmen-Ausweis.
- Mitarbeiter mit Tagesausweis können die Drehkreuze nicht passieren und bleiben daher beim Durchfahren des Tores im Fahrzeug.
- Bei der Ausfahrt dürfen alle Insassen im Fahrzeug bleiben.
In welchen Fällen darf man mit Fahrzeug in den CHEMPARK?
Die Einfahrt ist – außer für Anlieferer/Abholer – zunächst nicht vorgesehen, jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich:
- wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Material für ihren Einsatz im CHEMPARK mitführen müssen (Werkzeuganmeldeschein erforderlich!).
- wenn Fremdfirmen schweres oder unhandliches Werkzeug oder Geräte z.B. zur Reparaturzwecken aus dem CHEMPARK mitnehmen müssen (Durchlassschein für Betriebszwecke erforderlich!).
- Fremdfirmen-Mitarbeiter mit eigenem CHEMPARK-Ausweis, die aber keine Einfahrgenehmigung für das Firmenfahrzeug haben, können sich an der Torstelle einen Fahrzeugdurchlassschein ausstellen lassen. Eine Voranmeldung ist dafür jedoch nicht vorgesehen, sodass Wartezeiten entstehen können. Der Fahrzeugdurchlassschein wird direkt aus dem Ausweissystem gedruckt. Eine Begründung ist zwingend.
- Ist die Einfahrt in den CHEMPARK nicht nur gelegentlich, sondern öfter erforderlich, empfehlen wir daher die Beantragung einer festen Einfahrgenehmigung für ein Firmenfahrzeug.
Wie erhält man als Fremdfirmen-Mitarbeiter eine Einfahrgenehmigung?
- Grundsätzlich gilt: Die Erteilung der Einfahrerlaubnis muss in allen Fällen durch den Auftraggeber im CHEMPARK genehmigt werden.
- Fremdfirmen können eine fahrzeugspezifische Einfahrgenehmigung beantragen, die unabhängig vom Fahrer für das Fahrzeug mit dem gemeldeten Kennzeichen gilt.
- Personenspezifische Einfahrgenehmigungen, die unabhängig vom Fahrzeug gelten, sind für Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht vorgesehen.
Wie funktioniert der Zugang an Wochenenden, Feiertagen und nachts?
- Außerhalb des werktäglichen Zeitfensters von 06.00 bis 20.00 Uhr sind Ausweise für Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht freigeschaltet. Ein Zugang – z.B. über die Drehkreuze – ist dann nicht möglich.
- Müssen Arbeiten außerhalb dieses Zeitfensters erledigt werden, muss der Auftragsverantwortliche im CHEMPARK diese vorab per Formular anmelden. Die Ausweise werden dann für einen befristeten Zeitraum von max. 1 Woche ab erstem Einsatzdatum freigeschaltet.
- Sind regelmäßig Einsätze außerhalb des werktäglichen Zeitfensters erforderlich, kann eine Ausnahmeregelung zur Drehkreuz-Freischaltung (Gültigkeit max. 1 Jahr) beantragt werden. Der Zutritt kann dann über eine ausgewählte Drehkreuzanlage erfolgen.
- Ist die Einfahrt mit einem Firmenfahrzeug notwendig, kann nur der Autohof genutzt werden, da alle anderen Tore zu diesen Zeiten geschlossen sind.
Welche Vorlauf-/Bearbeitungszeiten müssen berücksichtigt werden?
- CHEMPARK-Ausweis für Fremdfirmenmitarbeiter, Sonderausweise und Einfahrgenehmigungen: Beantragung spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn bis 14 Uhr
- In dringenden Fällen kann über den Quick-Service auch eine sofortige Ausweis-Erstellung gebucht werden. Die kostenpflichtige Option findet sich in dem jeweiligen Formular: Ausweis für Fremdfirmen-Mitarbeiter, Sonderausweis
- Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit: Anmeldung 1 Werktag vor Einsatzbeginn bis spätestens 14.00 Uhr
- Drehkreuzfreischaltung/„Jahresmeldung“ (Gültigkeit 1 Jahr): Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn
Wer ist der „Auftragsverantwortliche des CHEMPARK-Partners“?
- Der Auftragsverantwortliche ist die Person in einem CHEMPARK-Betrieb, die für den Auftrag an eine Fremdfirma verantwortlich ist.
- Der Auftragsverantwortliche legitimiert den Zugang der Mitarbeitenden einer Fremdfirma zum CHEMPARK: mit seiner Unterschrift genehmigt er die Ausstellung von festen CHEMPARK-Ausweisen für Fremdfirmen-Mitarbeiter oder betätigt die Erfordernis eines Sonderausweises.
- Der Auftragsverantwortliche ist innerhalb der Organisation seines Unternehmens zur Unterschrift/Legitimierung des Fremdfirmen-Zugangs berechtigt. Eine bestimmte Funktionsbezeichnung/ein bestimmter Job-Titel ist damit nicht verbunden.
Was ist unter „CHEMPARK-Partner“ zu verstehen?
CHEMPARK-Partner (CPP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen Rahmenvertrag über Leistungen mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CPP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CPP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.
Was ist unter „CHEMPARK-Servicepartner“ zu verstehen?
CHEMPARK-Servicepartner (CSP) sind die im CHEMPARK ansässigen Unternehmen, die einen CHEMPARK-Servicepartnervertrag mit Currenta abgeschlossen haben. Alle CSP-Mitarbeiter besitzen feste CHEMPARK-Ausweise. CSP dürfen Besucher einladen und Ausweisanträge für Mitarbeiter von Fremdfirmen genehmigen.
Was ist unter „Fremdfirma“ zu verstehen?
Fremdfirmen sind alle im Auftrag der im CHEMPARK ansässigen Unternehmen (CHEMPARK-Partner oder -Servicepartner bzw. CPP/CSP), die nicht selbst CPP oder CSP sind. Fremdfirmen dürfen keine Besucher in den CHEMPARK einladen und nur mit Genehmigung des auftraggebenden CPP/CSP Nachunternehmer beauftragen und als meldende Fremdfirma Anträge für Mitarbeiter von Nachunternehmen stellen.
Was ist der Unterschied zwischen „Meldefirma“ und „Stammfirma“?
- Die Meldefirma (auch „meldende Fremdfirma“) ist die ursprünglich von einem CHEMPARK-Partner oder -Servicepartner (CPP/CSP) mit der Erbringung von Leistungen im CHEMPARK beauftragte und per Erfassungsbogen registrierte Firma, die Mitarbeiter zur Erbringung dieser Leistung per Formular (z.B. für einen Fremdfirmenausweis) meldet.
- Sind die Mitarbeiter nicht Arbeitnehmer dieser meldenden Fremdfirma, sondern einer anderen Fremdfirma – also eines Nach- oder Subunternehmens –, wird diese andere Fremdfirma als „Stammfirma“ bezeichnet (die Firma, „aus der die Mitarbeiter stammen“).
Wird an den Torstellen und im Ausweisbüro ein Film über die Verhaltensregeln im CHEMPARK gezeigt?
- Es findet aber eine kurze Sicherheitsunterweisung statt, bei der der Werkschutz auf die wichtigsten Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie die Verkehrsordnung CHEMPARK aufmerksam macht.
- Die Sicherheitsinformationen werden schriftlich ausgehändigt und sind in 20 Fremdsprachen verfügbar.
- Sie sind auch als animierte Sicherheitsunterweisung